Heizkostenzuschuss Baden: 150 Euro, Antrag bis 30. November
Seit 2. Oktober nimmt die Stadtgemeinde Baden Anträge auf ihren Heizkostenzuschuss entgegen. Er beträgt 150 Euro, wird im Dezember ausbezahlt und gilt nur für Menschen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Baden, nicht für die Nachbargemeinden. Die Frist endet am Montag, 30. November 2026.
Wer den Zuschuss bekommen kann
Die Regeln stehen in den Richtlinien, die der Gemeinderat am 22. September 2025 beschlossen hat. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Teilnehmen kann, wer die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staats besitzt und seit mindestens drei Jahren durchgehend den Hauptwohnsitz in Baden hat. Außerdem musst du einen eigenen Haushalt führen und selbst für die Heizkosten aufkommen.
Ausgenommen sind laut Richtlinie Menschen ohne eigenen Haushalt, wer auf Kosten eines Sozialhilfeträgers in einem Heim lebt, alle ohne eigenen Aufwand fürs Heizen und wer Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz bezieht. Für diese letzte Gruppe gibt es einen anderen Weg: Laut Transparenzportal des Bundes bekommen Bezieherinnen und Bezieher dieser Sozialhilfe den Heizkostenzuschuss des Landes, den die Landesregierung jährlich beschließt, in der Heizperiode automatisch mit ihrer monatlichen Leistung.
Wie viel dein Haushalt verdienen darf
Gezählt wird das monatliche Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt zusammen, also auch von Ehe- oder Lebenspartnern, Kindern, Enkeln, Großeltern und sonstigen Mitbewohnern. Die Höchstgrenze liegt laut Richtlinie bei 1.423,71 Euro für eine Person. Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 427,11 Euro dazu, für jeden weiteren Erwachsenen 711,86 Euro. Daraus ergeben sich zum Beispiel diese Grenzen:
- allein: 1.423,71 Euro netto im Monat
- ein Erwachsener mit einem Kind: 1.850,82 Euro
- zwei Erwachsene: 2.135,57 Euro
- zwei Erwachsene mit zwei Kindern: 2.989,79 Euro
Nicht angerechnet werden unter anderem Familienbeihilfe, NÖ Familienhilfe, Schüler- und Studienbeihilfen, Stipendien, Kinderzuschüsse aus der Sozialversicherung, Pflegegeld und Blindenbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Taggelder für Präsenz- und Zivildiener sowie Kriegsopfer- und Versehrtenrenten. Liegt dein Haushalt knapp darüber, lohnt die Nachfrage: Die Richtlinie erlaubt dem Stadtoberhaupt im Einzelfall Ausnahmen, wenn soziale Gründe das rechtfertigen. Bei einem strengen Winter darf der Zuschuss außerdem um bis zu 75 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer steigen.
So stellst du den Antrag
Es gibt drei Wege: den Online-Antrag der Stadt Baden, das PDF-Formular zum Ausdrucken auf baden.at oder ein Formular, das du im Rathaus bekommst. Beilegen musst du aktuelle Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt in Kopie und deine Bankverbindung mit IBAN und BIC. Die Richtlinie sieht vor, dass du dich persönlich meldest und die Unterlagen vorzeigst.
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Zuständig ist der Fachbereich Soziales, Generationen & Gesundheit im Rathaus, Hauptplatz 1, Zimmer 0.05. Er hat Montag, Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr offen und ist täglich unter 02252 86800-830 oder -831 erreichbar, per Mail unter gesundheit-soziales@baden.gv.at. Formulare gibt es auch im Bürgerservice des Rathauses, Zimmer 0.01: Montag und Mittwoch bis Freitag 7.30 bis 13 Uhr, Dienstag 7.30 bis 13 und 16 bis 19 Uhr.
Zwei Dinge aus dem Formular solltest du wissen: Ob dein Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde, teilt die Stadt nicht von sich aus mit, du bekommst auf Nachfrage Auskunft. Und wer den Zuschuss durch falsche Angaben erhält, muss ihn zurückzahlen.
Stadt, Land und Nachbargemeinden zahlen getrennt
Der Zuschuss der Stadt ist eine eigene Sozialaktion. Davon getrennt gibt es den Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich. Den beschließt die Landesregierung jedes Jahr neu; für den Winter 2025/26 waren es einmalig 150 Euro, beantragt wurde bis 31. März 2026 bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Das Land misst nach anderen Regeln, nämlich am Bruttoeinkommen und am Ausgleichszulagenrichtsatz. Ob und in welcher Höhe es für den Winter 2026/27 wieder einen Landeszuschuss gibt, entscheidet die Landesregierung.
Auch andere Gemeinden im Bezirk haben eigene Aktionen mit eigenen Grenzen, etwa die Winterhilfe in Bad Vöslau mit 200 Euro und einer Frist bis 6. November. Die Badener Regeln gelten dort nicht und umgekehrt. Wo es im Bezirk sonst Unterstützung gibt, von der Team Österreich Tafel bis zur Caritas-Beratung, steht im Überblick Hilfe bei Armut im Bezirk Baden. Wer 60 oder älter ist und eine Pension bezieht, kann sich im selben Fachbereich und mit denselben Einkommensnachweisen auch für die Weihnachtsaktion der Stadt für Seniorinnen und Senioren anmelden, ebenfalls bis 30. November.
- Höhe: 150 Euro, Auszahlung im Dezember
- Antrag: 2. Oktober bis 30. November 2026, online oder im Rathaus
- Einkommensgrenze netto: 1.423,71 Euro allein, plus 711,86 Euro je weiterem Erwachsenen und 427,11 Euro je Kind mit Familienbeihilfe
- Hauptwohnsitz seit mindestens drei Jahren in Baden, EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft
- Fragen: 02252 86800-830 oder -831
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Recherchiert anhand der Aktionsseite der Stadtgemeinde Baden, der Richtlinien zum Heizkostenzuschuss (Gemeinderat 22.9.2025), des Antragsformulars 2026, der Seiten des Fachbereichs und des Bürgerservice sowie des Transparenzportals zum NÖ Heizkostenzuschuss. Die Beispielgrenzen sind aus den Beträgen der Richtlinie gerechnet.
- Stadtgemeinde Baden: Heizkostenzuschuss 2026, abgerufen 19.10.2026
- Stadtgemeinde Baden: Richtlinien des Heizkostenzuschusses, GR-Sitzung 22.9.2025 (PDF), abgerufen 19.10.2026
- Stadtgemeinde Baden: Ansuchen zum Heizkostenzuschuss 2026 (PDF), abgerufen 19.10.2026
- Stadtgemeinde Baden: Heizkostenzuschuss Online-Antrag (amtsweg.gv.at), abgerufen 19.10.2026
- Stadtgemeinde Baden: Soziales, Generationen & Gesundheit – Kontakt und Öffnungszeiten, abgerufen 19.10.2026
- Stadtgemeinde Baden: Bürgerservice – Öffnungszeiten, abgerufen 19.10.2026
- Transparenzportal: NÖ Heizkostenzuschuss, abgerufen 19.10.2026
- MeinBezirk Niederösterreich: Wer 2026 vom NÖ Heizkostenzuschuss profitiert, abgerufen 19.10.2026

