Bad Vöslau: 200 Euro Winterhilfe, Antrag bis 6. November

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau zahlt Menschen mit geringem Einkommen für die Heizperiode 2026/27 einmalig 200 Euro Winterhilfe. Anträge nimmt das Rathaus von 5. Oktober bis 6. November 2026 entgegen. Voraussetzung ist laut Stadtgemeinde unter anderem, dass der Hauptwohnsitz mindestens seit 1. Jänner 2024 in Bad Vöslau liegt.
Wie viel darf dein Haushalt verdienen?
Eigene Beträge nennt die Stadtgemeinde nicht. Die Einkommensgrenzen orientieren sich laut Mitteilung an den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2025/2026 mit der Richtsatzerhöhung ab 1. Jänner 2026. Das Land setzt die Grenze beim Richtsatz für die Ausgleichszulage nach § 293 ASVG an, gemessen am monatlichen Bruttoeinkommen des ganzen Haushalts. Laut den Erläuterungen des Landes (Stand 1. Jänner 2026) sind das:
- alleinstehend: 1.308,39 Euro
- alleinerziehend mit einem Kind: 1.510,27 Euro, mit zwei Kindern: 1.712,15 Euro
- Ehepaar oder Lebensgefährten: 2.064,12 Euro
- Paar mit einem Kind: 2.266,00 Euro, mit zwei Kindern: 2.467,88 Euro
- jede weitere erwachsene Person: plus 755,73 Euro
Wer Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld bezieht, wird nach einer zweiten, höheren Tabelle geprüft, weil diese Leistungen nur zwölfmal im Jahr ausgezahlt werden – alleinstehend etwa 1.526,46 Euro, als Paar 2.408,14 Euro. Zum Haushaltseinkommen zählen nach den Landesregeln alle Einkünfte von Ehe- oder Lebenspartner und Kindern sowie von weiteren Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt geführt wird – auch Alimente sowie Witwen- und Waisenpensionen.
Die Landesrichtlinie erlaubt in Härtefällen eine Überschreitung um bis zu 50 Euro je Person im Haushalt. Ob Bad Vöslau diese und andere Detailregeln des Landes übernimmt, sagt die Mitteilung nicht; „orientieren“ heißt nicht „übernehmen“. Wer knapp über der Grenze liegt, fragt am besten nach: 02252 76161-513.
Welche Unterlagen brauchst du?
Mitzubringen sind laut Stadtgemeinde Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt, etwa Pensionsbescheid, Kontoauszug, Lohnzettel, Leistungsanspruch vom AMS oder Nachweis der Sozialhilfe, dazu Nachweise über erhaltene oder geleistete Unterhaltszahlungen. Bearbeitet werden nur vollständige Anträge.
Abgeben lässt sich der Antrag im Rathaus Bad Vöslau, in der Bürgerservicestelle oder in der Allgemeinen Verwaltung im 1. Stock, oder samt allen Beilagen per E-Mail an stadtgemeinde@badvoeslau.at. Das Bürgerservice hat laut Stadt Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 14 bis 19 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr offen.
Und der Heizkostenzuschuss des Landes?
Die Winterhilfe der Stadt ist eine eigene Leistung. Das Land Niederösterreich hat für die Heizperiode 2025/26 einmalig 150 Euro gezahlt; Anträge liefen von 22. Oktober 2025 bis 31. März 2026 über die Hauptwohnsitzgemeinde. Für 2026/27 beschreibt die Landesseite am 6. Oktober 2026 noch die Aktion des Vorjahres. Ob es wieder einen Landeszuschuss gibt und in welcher Höhe, beschließt laut Richtlinie die Landesregierung. Ob sich Stadt- und Landeszuschuss kombinieren lassen, sagt die Mitteilung der Stadt nicht.
- Höhe: einmalig 200 Euro
- Antrag: 5. Oktober bis 6. November 2026, Rathaus oder E-Mail
- Hauptwohnsitz in Bad Vöslau seit mindestens 1. Jänner 2024
- Einkommensgrenze alleinstehend: 1.308,39 Euro brutto (Landesrichtsatz 2026)
- Fragen: 02252 76161-513
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Recherchiert anhand der Mitteilung der Stadtgemeinde Bad Vöslau sowie der Richtlinie und der Erläuterungen des Landes Niederösterreich zum NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026.
- Stadtgemeinde Bad Vöslau: Winterhilfsaktion 2026/27 der Stadtgemeinde, 5.10.2026, abgerufen am 6.10.2026
- Land Niederösterreich: Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2025/2026, Stand 1.1.2026, abgerufen am 6.10.2026
- Land Niederösterreich: NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026, abgerufen am 6.10.2026



