Berndorf: Neue Sammelstelle für tote Haustiere

Redaktion badenliefert.at
Symbolbild: abgenutztes Lederhalsband und eingerollte Hundeleine auf einer verwitterten Holzbank mit gelbem Herbstlaub
Symbolbild, erstellt mit KI (gpt-image-2.5-flare), Byte Media GmbH

Mit Mitte Oktober 2026 geht in Berndorf eine neue Sammelstelle zur Tierkörperbeseitigung in Betrieb. Der Kühlcontainer steht am Augraben 14a, neben dem Wertstoffsammelzentrum Augraben, und ist laut Mitteilung rund um die Uhr zugänglich. Angekündigt haben das die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn und die Stadtgemeinde Berndorf; einen genauen Starttag nennen sie nicht.

Was darf in den Container – und was nicht?

Hinein dürfen laut Gemeinde tote Haustiere bis 35 Kilogramm, Fleisch und Wurst aus privaten Haushalten – etwa aus einer ausgefallenen Tiefkühltruhe –, Fallwild sowie Wildaufbruch, dieser aber nur im kostenpflichtigen Wildsack des NÖ Jagdverbands. Nicht hinein dürfen landwirtschaftliche Nutztiere, Schlachtabfälle und andere Materialien.

Tiere kommen lose in die gekühlten Behälter, ohne Decke, Plastiksack, Tasche oder Accessoires, Fleisch ohne Verpackung. Zutritt bekommt, wer eine Mobilfunknummer wählt, die vor Ort angebracht ist. Im Container gibt es ein Waschbecken; er ist videoüberwacht.

Beim Fallwild entscheidet laut einer Information der NÖ Landesregierung der Jagdausübungsberechtigte, der über den Kadaver verfügt, ob er in die Sammelstelle kommt. Wer ein Reh angefahren hat, lässt es liegen: Die Marktgemeinde Pfaffstätten rät in einer Mitteilung zum Wildwechsel, verletzte oder tote Wildtiere nicht anzufassen oder mitzunehmen und den Unfall der Polizei zu melden.

Kostet die Abgabe etwas?

Für Haustiere, tierische Abfälle aus dem Haushalt und Fallwild nicht. An den Sammelstellen des landesweiten Netzes darf das laut Landesinformation „von jedermann und kostenfrei“ eingeworfen werden. Die Landesseite zu tierischen Nebenprodukten formuliert enger und spricht von den „Berechtigten“ im Einzugsbereich einer Sammelstelle. Welche Gemeinden zum Einzugsbereich der Berndorfer Stelle gehören, nennt die Mitteilung nicht.

Aufgebaut wurde das Netz laut Land unter anderem mit Mitteln der Seuchenvorsorgeabgabe. Abgeholt und entsorgt wird das Material von der Firma SARIA in Tulln, die das Land damit beauftragt hat. Bezahlen muss nur, wer Wildaufbruch bringt: Der Wildsack wird beim NÖ Jagdverband gekauft, die Entsorgung ist damit abgegolten.

Wo sind die anderen Sammelstellen im Bezirk?

Die Übersicht des Gemeindeverbands für Abfallwirtschaft (GVA Baden) führt im Bezirk bisher sieben Standorte; Berndorf steht dort noch nicht:

Das WSZ Augraben selbst ist laut GVA seit November 2024 für Berndorf und Hirtenberg in Betrieb; hineinfahren kann dort nur, wer eine Berechtigungskarte einer der beiden Gemeinden hat.

Was gilt für schwerere Tiere oder ein Grab im Garten?

Für Haustiere über 35 Kilogramm nennt die Mitteilung keinen Weg. Laut Land Niederösterreich dürfen tote Heimtiere aber ohne Gewichtsgrenze auf eigenem Grund vergraben werden, wenn eine „für Mensch und Tier unschädliche Beseitigung gewährleistet ist“ – unbeschadet anderer Rechtsvorschriften. Eine Mindesttiefe nennt die Landesseite nicht. Zulässig ist auch die Abgabe bei einem Tierkrematorium oder Tierfriedhof. Tote Nutztiere müssen dagegen immer abgeliefert werden; der Entsorger holt sie nach Anruf in der Regel direkt ab.

Sammelstelle Berndorf

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Recherchiert anhand der Mitteilungen von Enzesfeld-Lindabrunn und Berndorf, der Standortliste des GVA Baden, der Landesseite zu tierischen Nebenprodukten und einer Information der NÖ Landesregierung zum Sammelstellennetz.

Quellen (geprüft am 07.10.2026):
  1. Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn: Neue Sammelstelle zur Tierkörperbeseitigung in Berndorf, 6.10.2026, abgerufen am 7.10.2026
  2. Stadtgemeinde Berndorf: Neue Sammelstelle zur Tierkörperbeseitigung in Berndorf, 2.10.2026, abgerufen am 7.10.2026
  3. GVA Baden: Tierkörperbeseitigung – Standorte, abgerufen am 7.10.2026
  4. GVA Baden: WSZ Augraben im Überblick, abgerufen am 7.10.2026
  5. Land Niederösterreich: Tierische Nebenprodukte, abgerufen am 7.10.2026
  6. Information der NÖ Landesregierung: Tierkörperbeseitigung – Sammelstellennetz, Stand 2021 (PDF beim NÖ Jagdverband), abgerufen am 7.10.2026
  7. Marktgemeinde Pfaffstätten: Achtung Wildwechsel, abgerufen am 7.10.2026

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