Berndorf: Tempo 30 im ganzen Stadtkern
In Berndorf gilt jetzt im gesamten Kerngebiet Tempo 30. Die Stadtgemeinde hat die Innenstadt zu einer einzigen, zusammenhängenden 30er-Zone gemacht. Wer von der B18 oder von der Hernsteiner Straße (L4020) hereinfährt, passiert an der Zufahrt das Zeichen für den Beginn der Zone.
Bisher standen in Berndorf viele einzelne Tempotafeln, die Stadt spricht selbst von einem „Schilderwald“. Mit der Zone fällt ein großer Teil davon weg. Die Begründung der Gemeinde: Niedrigere Geschwindigkeit verkürzt den Anhalteweg und schützt vor allem Kinder, ältere Menschen und alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.
Eine Tafel an der Einfahrt gilt für alle Straßen dahinter
Der Unterschied zu einzelnen Tempotafeln steht in der Straßenverkehrsordnung. Das Zeichen „Zonenbeschränkung“ zeigt laut § 52 StVO den Beginn einer Zone an, in der die abgebildete Beschränkung gilt. Sie gilt also nicht nur bis zur nächsten Kreuzung, sondern in allen Straßen der Zone, bis ein Zeichen „Ende einer Zonenbeschränkung“ kommt. In Berndorf stehen Beginn und Ende an den Zufahrten von der B18 und der Hernsteiner Straße.
Im Alltag heißt das: Nach dem Abbiegen in eine Seitengasse braucht es keine eigene 30er-Tafel. Wer im Zentrum unterwegs ist, fährt durchgehend 30, bis er die Zone über eine der Zufahrten wieder verlässt. Welche Straßen genau dazugehören, hat die Gemeinde nicht als Liste veröffentlicht. Maßgeblich sind die Zeichen an den Zufahrten.
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Was 20 km/h weniger ausmachen
Wie groß der Unterschied ist, zeigen Zahlen des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ). Ein Auto, das bei Tempo 30 einen Anhalteweg aus Reaktions- und Bremsweg von elf Metern hat, braucht bei Tempo 50 doppelt so viel. Nach elf Metern steht das Auto mit 30 also schon, während es mit 50 noch fast die volle Geschwindigkeit hat. Das Risiko, dass ein Fußgänger bei einem Zusammenstoß stirbt, ist laut VCÖ bei Tempo 50 bis zu fünfmal so hoch wie bei Tempo 30.
Um Kinder auf dem Schulweg geht es auch in Kottingbrunn: Dort gehen Volksschulkinder gemeinsam im SchulGehBus zur Schule.
Tempo-30-Zone Berndorf
- Gilt im gesamten Kerngebiet der Stadt
- Beginn und Ende an den Zufahrten von der B18 und der Hernsteiner Straße (L4020)
- Rechtsgrundlage: Zonenbeschränkung nach § 52 StVO
- Anhalteweg laut VCÖ: 11 Meter bei Tempo 30, doppelt so lang bei Tempo 50
Mehr aus der Stadt steht auf der Seite Berndorf, was in den nächsten Wochen los ist, unter Veranstaltungen in Berndorf.
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Mehr aus unserer Redaktion
Recherchiert anhand der Mitteilung der Stadtgemeinde Berndorf, der Straßenverkehrsordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes und eines Factsheets des VCÖ. Zuletzt geprüft am 23.10.2026.
- Stadtgemeinde Berndorf: Neue Tempo-30-Zone für mehr Verkehrssicherheit, 22.10.2026
- RIS: Straßenverkehrsordnung 1960, § 52 (Zonenbeschränkung, Z 11a und 11b), abgerufen 23.10.2026
- VCÖ: Factsheet „Tempo 30 für mehr Lebensqualität umsetzen“ (2023), Anhalteweg und Unfallrisiko, abgerufen 23.10.2026
- Titelfoto: Herzi Pinki, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

