Motorrad-Einbruch: Zwei Festnahmen nach acht Monaten

Acht Monate nach einem Einbruch in ein Motorradgeschäft im Bezirk Baden sitzen zwei Verdächtige in der Justizanstalt Wiener Neustadt. Das hat die Landespolizeidirektion Niederösterreich am 13. Oktober mitgeteilt. Gefasst wurden die beiden Männer in Italien und Rumänien, gesucht mit einem Europäischen Haftbefehl.
Was war im Februar passiert?
Laut Polizei brachen unbekannte Täter am 22. Februar 2026 gegen 3:15 Uhr gewaltsam in ein Motorradfachgeschäft im Bezirk Baden ein und stahlen vier neue Motorräder. Den Schaden beziffert die Polizei mit rund 50.000 Euro. In welcher Gemeinde das Geschäft liegt und wie es heißt, nennt die Aussendung nicht.
Das Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Diebstahl, forschte nach Angaben der Polizei rasch das Fahrzeug der Täter aus und stellte gemeinsam mit ungarischen und rumänischen Behörden fest, dass es über Ungarn Richtung Rumänien unterwegs war. Um 10 Uhr sahen ungarische Polizisten den weißen Kastenwagen im Grenzgebiet zu Rumänien. Als sie ihn anhalten wollten, beschleunigte der Lenker und fuhr von der Autobahn ab; auf rumänischem Gebiet kippte der Wagen um. Die Insassen flüchteten zu Fuß, die vier Motorräder lagen im Laderaum und wurden sichergestellt.
Wie kamen die Ermittler auf die Verdächtigen?
Über Spuren, die am Tatort im Bezirk Baden und im umgekippten Fluchtfahrzeug gesichert wurden. So forschte die Polizei zwei rumänische Staatsbürger im Alter von 21 und 25 Jahren aus. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stellte gegen beide einen Europäischen Haftbefehl aus. Der Jüngere wurde am 1. September in Italien festgenommen, der Ältere am 14. September in Rumänien. Inzwischen sind beide an Österreich ausgeliefert. Bei den Einvernahmen haben sie laut Polizei von ihrem Recht Gebrauch gemacht, nicht auszusagen. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Die Motorräder hat der Händler bis heute nicht zurück: Sie stehen laut Polizei weiterhin in Rumänien und sind noch nicht an den Geschädigten ausgefolgt worden.
Was ist ein Europäischer Haftbefehl?
Er ersetzt zwischen den EU-Staaten das frühere, langwierige Auslieferungsverfahren. Eine Justizbehörde – hier die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt – stellt ihn aus, und jeder andere Mitgliedstaat muss die gesuchte Person festnehmen und übergeben. Laut EU-Kommission sind dafür strenge Fristen vorgesehen: Stimmt die Person der Übergabe zu, muss das Land, in dem sie festgenommen wurde, binnen zehn Tagen entscheiden, sonst binnen 60 Tagen nach der Festnahme. Auch die eigenen Staatsbürger dürfen die EU-Länder grundsätzlich nicht mehr verweigern. Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist, dass der Tat im ausstellenden Land eine Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten droht.
Diebstahl durch Einbruch in ein Gebäude ist nach § 129 des Strafgesetzbuchs mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, in eine Wohnstätte mit sechs Monaten bis fünf Jahren. Was den beiden Männern genau vorgeworfen wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Wo können sich Betriebe beraten lassen?
Laut Wirtschaftskammer können Unternehmen in ganz Österreich eine kostenlose Beratung durch speziell ausgebildete Fachleute der polizeilichen Kriminalprävention in Anspruch nehmen. Informationen dazu gibt es über die Servicenummer der Polizei, 059 133. Wie häufig im Bezirk eingebrochen wird, zeigt die monatliche Statistik des Bezirkspolizeikommandos; zusammengefasst im Beitrag Einbrüche und Raddiebstähle im Bezirk Baden.
Der Fall laut Polizei
- Einbruch: 22. Februar 2026, gegen 3:15 Uhr, Motorradfachgeschäft im Bezirk Baden
- Beute: vier neue Motorräder, Schaden rund 50.000 Euro
- Festnahmen: 1. September (Italien) und 14. September 2026 (Rumänien)
- Verdächtige: zwei rumänische Staatsbürger, 21 und 25 Jahre
- Motorräder: sichergestellt, aber noch in Rumänien
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Mehr aus unserer Redaktion
Recherchiert anhand der Presseaussendung der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 13. Oktober 2026, der Erläuterung der EU-Kommission zum Europäischen Haftbefehl, des Strafgesetzbuchs im RIS sowie der Hinweise von Wirtschaftskammer und oesterreich.gv.at zur polizeilichen Beratung. Der Hergang beruht allein auf Angaben der Polizei. Gelesen und freigegeben am 15.10.2026 von leokobes.
- Landespolizeidirektion Niederösterreich: Festnahmen nach Einbruchsdiebstahl – Bezirk Baden, Presseaussendung vom 13.10.2026, abgerufen 15.10.2026
- Europäische Kommission: European arrest warrant, abgerufen 15.10.2026
- RIS: Strafgesetzbuch § 129 (Diebstahl durch Einbruch), abgerufen 15.10.2026
- Wirtschaftskammer Österreich: Einbruch, Diebstahl, Betrug – Kriminalprävention für Unternehmen, abgerufen 15.10.2026
- oesterreich.gv.at: Sicherheitspolizeiliche Beratung, Servicenummer 059 133, abgerufen 15.10.2026



