Hirtenberg: Flucht vor der Polizei endet mit Unfall
Eine Verfolgungsfahrt durch Hirtenberg hat am Morgen des 6. Oktober an einer Kreuzung bei Leobersdorf geendet. Laut Landespolizeidirektion Niederösterreich rammte ein 33-jähriger Mann aus dem Bezirk Baden dabei zwei Streifenwagen und stieß mit dem Auto einer 66-Jährigen zusammen. Bekannt gemacht hat die Polizei den Fall eine Woche später, am 13. Oktober.
Was ist laut Polizei in Hirtenberg passiert?
Gegen 8:35 Uhr wurde die Polizeiinspektion Hirtenberg wegen eines zu schnell fahrenden Autos gerufen. Am Steuer saß nach Angaben der Polizei ein 33-Jähriger, der das Auto eines Familienangehörigen lenkte, ohne eine gültige Lenkberechtigung zu besitzen. Er hielt zwar an, stieg aber trotz mehrmaliger Aufforderung nicht aus. Die Beamten stellten daraufhin ihren Streifenwagen quer.
Der Lenker soll beschleunigt, den stehenden Streifenwagen und einen Zaun gerammt haben und durch die entstandene Lücke davongefahren sein. Die Polizei nahm mit Blaulicht und Folgetonhorn die Verfolgung auf. Beamte der Inspektion Leobersdorf errichteten in der Dobrischgasse in Hirtenberg eine Straßensperre – auch diesen Streifenwagen soll der Mann gerammt haben, bevor er auf der B 18 Richtung Leobersdorf weiterfuhr.
An der Kreuzung der B 18 mit der Autobahnabfahrt der A 2 und der Europastraße fuhr er laut Polizei an einer stehenden Kolonne vorbei und bei Rot in die Kreuzung. Dort stieß er mit dem Auto einer 66-jährigen Frau aus dem Bezirk Baden zusammen, die von links kam. Sie wurde vor Ort vom Rettungsdienst erstversorgt; wie schwer sie verletzt ist, nennt die Aussendung nicht. Bei der Festnahme leistete der Mann laut Polizei passiven Widerstand. Polizisten wurden nicht verletzt, beschädigt wurden zwei Streifenwagen und zwei weitere Autos. Bei der ersten Befragung gab der 33-Jährige an, vor der Fahrt Suchtmittel konsumiert zu haben.
Was bedeutet „Widerstand gegen die Staatsgewalt“?
Die Polizei führt den Fall unter „versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Der Tatbestand steht in § 269 des Strafgesetzbuchs: Strafbar ist, wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert. Als Amtshandlung gilt dabei nur, womit ein Beamter Befehls- oder Zwangsgewalt ausübt – eine Anhaltung im Straßenverkehr zum Beispiel. Das Gesetz sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde der Mann in die dortige Justizanstalt eingeliefert. Nach § 174 der Strafprozessordnung muss ihn das Gericht danach unverzüglich dazu vernehmen, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen. Ob er in Untersuchungshaft sitzt und wofür er angeklagt wird, sagt die Aussendung nicht. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Welche Strafen sieht das Verkehrsrecht vor?
Neben dem Strafverfahren stehen zwei Verwaltungsübertretungen im Raum. Für das Lenken ohne Lenkberechtigung schreibt das Führerscheingesetz (§ 37) eine Mindeststrafe von 363 Euro vor, wenn jemand gar keine gültige Führerscheinklasse besitzt, und von 726 Euro, wenn ihm die Lenkberechtigung entzogen wurde. Welcher Fall hier vorliegt, nennt die Polizei nicht.
Wer durch Suchtgift beeinträchtigt ist, darf nach § 5 der Straßenverkehrsordnung kein Fahrzeug lenken; § 99 sieht dafür 800 bis 3.700 Euro vor. Ob eine Beeinträchtigung ärztlich festgestellt wurde, steht nicht in der Aussendung – bekannt ist nur die Angabe des Mannes selbst. Wann die Polizei bei Raserei das Auto gleich beschlagnahmen darf, erklärt der Beitrag Auto beschlagnahmt wegen Rasen im Bezirk Baden.
Der Fall laut Polizei
- Wann: 6. Oktober 2026, ab etwa 8:35 Uhr
- Wo: Hirtenberg (Straßensperre Dobrischgasse), B 18 bis zur Kreuzung mit A-2-Abfahrt und Europastraße bei Leobersdorf
- Gerammt: zwei quergestellte Streifenwagen und ein Zaun
- Verletzt: eine 66-jährige Lenkerin, vor Ort erstversorgt; kein Polizist
- Mitgeteilt: Landespolizeidirektion Niederösterreich, 13. Oktober 2026
Mehr Baden für dich.
Dein nächster Lieblingsplatz wartet.
Neue Lokale entdecken, Ausflüge planen und wissen, was in Baden los ist – direkt in dein Postfach.
Kostenlos. Jederzeit abmeldbar. Bitte bestätige deine Anmeldung per E-Mail. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Baden entdecken. Jeden Tag.
Echte Einblicke, lokale Lieblingsplätze und Ideen für deine Freizeit.
@badenliefert
Auf Instagram entdeckenWeiterlesen & entdecken
Mehr aus unserer Redaktion
Recherchiert anhand der Presseaussendung der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 13. Oktober 2026, des Berichts von ORF Niederösterreich sowie der Gesetzestexte von Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Führerscheingesetz und Straßenverkehrsordnung im RIS. Die Darstellung des Hergangs beruht allein auf Angaben der Polizei. Gelesen und freigegeben am 15.10.2026 von leokobes.
- Landespolizeidirektion Niederösterreich: Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt – Pkw-Lenker entzog sich im Bezirk Baden der Anhaltung, Presseaussendung vom 13.10.2026, abgerufen 15.10.2026
- ORF Niederösterreich: Flucht vor Polizei – Auto rammte zwei Streifenwagen, 13.10.2026, abgerufen 15.10.2026
- RIS: Strafgesetzbuch § 269 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), abgerufen 15.10.2026
- RIS: Strafprozessordnung § 174 (Vernehmung nach Einlieferung), abgerufen 15.10.2026
- RIS: Führerscheingesetz § 37 (Strafausmaß), abgerufen 15.10.2026
- RIS: Straßenverkehrsordnung § 99 (Strafen, Verbot nach § 5), abgerufen 15.10.2026



