Bahnhof Baden: Schutzzone gilt ab 1. November wieder

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Roter Doppelstock-Wendezug der ÖBB am Bahnsteig des Bahnhofs Baden im Abendlicht, darüber Oberleitungen
Foto: Karl Gruber, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Rund um den Bahnhof Baden gilt ab 1. November 2026 wieder eine Schutzzone. Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat sie am 21. Oktober verordnet, sie gilt rund um die Uhr und längstens bis 30. April 2027. In der Zone kann die Polizei Menschen wegweisen und ihnen das Betreten verbieten.

Neu ist die Schutzzone nicht. Im Rechtsinformationssystem des Bundes finden sich Verordnungen für den Bahnhof Baden seit April 2022, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Der Grund für den Rhythmus steht im Sicherheitspolizeigesetz: Eine Schutzzone tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft und muss danach neu verordnet werden, wenn die Behörde sie weiter für nötig hält. Die bisherige Verordnung stammt vom April 2026.

Welcher Bereich zur Zone gehört

Laut Verordnung umfasst die Schutzzone das Bahnhofsgebäude selbst, den Bahnhofsvorplatz mit dem Busbahnhof und den Taxistandplätzen am Conrad-von-Hötzendorf-Platz sowie den Fußweg östlich des Arthur-Schnitzler-Parks. Dazu kommen die Fußgängerübergänge beim Kreisverkehr und der Gehsteig an der Mauer des Bahnhofsgeländes.

Auf der Rückseite des Bahnhofs gehören beide Parkhäuser samt Verbindungsgang dazu. Die Grenze läuft dort von der Kreuzung Dammgasse und Prinz-Solms-Straße über die Dammgasse, die Ferdinand-Pichler-Gasse und die Leesdorfer Hauptstraße bis zur Waltersdorfer Straße. Maßgeblich ist jeweils der Straßenrand, der dem Bahnhof am nächsten liegt. Gehsteige sind nur am Erzherzog-Wilhelm-Ring mit eingeschlossen. Den genauen Verlauf zeigt der Lageplan, der Teil der Verordnung ist.

Was die Polizei in der Zone darf

Eine Schutzzone kann laut § 36a Sicherheitspolizeigesetz an Orten eingerichtet werden, an denen vor allem Minderjährige in besonderem Ausmaß von Straftaten bedroht sind, etwa nach dem Strafgesetzbuch oder dem Suchtmittelgesetz. Wer sich dort einfach aufhält, umsteigt oder parkt, ist davon nicht betroffen.

Die Polizei darf aber jemanden wegweisen und ihm das Betreten der Zone verbieten, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass er solche Straftaten begehen wird, insbesondere nach früheren gefährlichen Angriffen. Die Dauer des Verbots muss die Polizei der betroffenen Person sagen. Kann jemand berechtigte Interessen glaubhaft machen, die Zone zu betreten, ist darauf laut Gesetz Rücksicht zu nehmen. Die Sicherheitsbehörde muss jedes Betretungsverbot binnen 48 Stunden überprüfen, spätestens am 30. Tag endet es.

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Wer trotz Verbot in die Zone kommt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafe beträgt laut Verordnung bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.600 Euro. Kann die Strafe nicht eingebracht werden, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.

Schutzzone Bahnhof Baden

Weitere Schutzzonen im Bezirk

Der Bahnhof Baden ist nicht die einzige Zone. Im September hat die Bezirkshauptmannschaft auch den Badplatz in Bad Vöslau mit Bushaltestelle und Thermalbad sowie den Bahnhof der Wiener Lokalbahnen neu verordnet, im August Zonen um einen Kindergarten, die Volksschule mit Hort und die Mittelschule mit Förderschule in Traiskirchen. Alle Verordnungen stehen im Rechtsinformationssystem unter den Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Baden.

Wer am Bahnhof umsteigt: Was sich bei der Badner Bahn gerade ändert, steht im Beitrag zu Baustellen und Fahrplan der Badner Bahn im Herbst. Wie die Polizei im Bezirk zuletzt Bilanz gezogen hat, zeigt die Monatsinfo der Polizei für den Bezirk Baden. Mehr aus der Stadt gibt es auf der Seite Baden.

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Recherchiert anhand der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden samt Lageplan, früherer Schutzzonen-Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und des § 36a Sicherheitspolizeigesetz. Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Gelesen und freigegeben am 27.10.2026 von leokobes.

Quellen (geprüft am 27.10.2026):
  1. RIS, Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden: Schutzzone Bahnhof Baden, VBl. BN Nr. 15/2026, 21.10.2026
  2. Verordnungstext Schutzzone Bahnhof Baden (PDF), abgerufen 24.10.2026
  3. Lageplan zur Schutzzone Bahnhof Baden (PDF), abgerufen 24.10.2026
  4. RIS: Sicherheitspolizeigesetz, § 36a Schutzzone, abgerufen 24.10.2026
  5. RIS: Schutzzone Bahnhof Baden, VBl. BN Nr. 7/2025 (frühere Verordnung), abgerufen 24.10.2026
  6. Titelfoto: Karl Gruber, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

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