Neues Gesetz: Gemeindeverbände dürfen mehr übernehmen

Geprüft von
Blick von oben in den Sitzungssaal des NÖ Landtags mit holzverkleideten Wänden, Abgeordnetenbänken und Rednerpult
Foto: Karl Gruber, Wikimedia Commons, CC BY 3.0 AT (Sitzungssaal des NÖ Landtags, Aufnahme von 2013)

Gemeinden in Niederösterreich sollen künftig leichter Aufgaben an ihre Gemeindeverbände abgeben können. Das hat der Landtag am 22. Oktober 2026 beschlossen. In der Begründung steht auch der Abfallverband des Bezirks: Der GVA Baden ist einer der Verbände, denen die Antragsteller zutrauen, zu „Multi-Dienstleistungsverbänden“ zu werden.

Ein Aushang an der Amtstafel hat das Thema in den Bezirk gebracht, zum Beispiel in Blumau-Neurißhof. Jede Gemeinde muss den Beschluss kundmachen, weil noch eine Volksabstimmung beantragt werden kann. Was dahintersteht, erklärt der Antrag der Abgeordneten Otto Auer, Dieter Dorner, René Lobner und Alexander Schnabel, den der Kommunal-Ausschuss zur Annahme empfohlen hat.

Was der GVA Baden heute macht

Der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Abgabeneinhebung im Verwaltungsbezirk Baden wurde 1990 gegründet. Laut eigener Angabe betreut er mit rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 32 Gemeinden, das sind rund 170.000 Einwohnerinnen und Einwohner samt Nebenwohnsitzen. Er sammelt den Abfall, betreibt die Sammelzentren, setzt die Abfallgebühren fest und hebt sie ein. Für 27 Gemeinden hebt er außerdem die Kommunalsteuer ein. Wann bei dir welche Tonne geleert wird, steht in den Abfuhrterminen für den Bezirk.

Was ein Verband künftig übernehmen könnte

Die Antragsteller zählen auf, welche Aufgaben sich für einen Verband anbieten. Dazu gehören das Einheben weiterer Abgaben, etwa für Kanal und Wasser, die Grundsteuer, die Hundeabgabe oder die Nächtigungstaxe. Genannt werden auch Teile der Bauordnung, etwa die Überprüfung von Heizungs- und Klimaanlagen, die Energiebuchhaltung und der Ausbau von Glasfasernetzen. Darüber hinaus würden sich laut Antrag Lohnverrechnung und Buchhaltung für eine gemeinsame Erledigung eignen. Gerade kleinere Gemeinden sollen so ihre Aufgaben weiter rasch erledigen können.

Ob eine Gemeinde etwas abgibt, entscheidet weiterhin ihr Gemeinderat. Das Gesetz ändert nur den Weg dorthin.

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Was sich im Gesetz konkret ändert

Volksabstimmung möglich bis 3. Dezember 2026

Was der GVA zuletzt bei der Abfuhr geändert hat, steht im Beitrag zur Biotonne ab November.

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Recherchiert anhand der Kundmachung der Landtagsdirektion, des Antrags samt Begründung und des Gesetzesbeschlusses auf noe-landtag.gv.at sowie der Seite „Verband und Gemeinden“ des GVA Baden, abgerufen am 23.10.2026. Beim GVA Baden wurde nicht nachgefragt. Gelesen und freigegeben am 23.10.2026 von leokobes.

Quellen (geprüft am 23.10.2026):
  1. NÖ Landtag: Ltg.-1097/XX-2026 NÖ Gemeindeverbandsgesetz, Änderung, abgerufen 23.10.2026
  2. NÖ Landtag: Antrag mit Begründung (PDF), abgerufen 23.10.2026
  3. NÖ Landtag: Gesetzesbeschluss vom 22.10.2026 (PDF), abgerufen 23.10.2026
  4. Gemeinde Blumau-Neurißhof: Amtliche Mitteilungen (Information über Gesetzesbeschluss des Landtages), abgerufen 23.10.2026
  5. GVA Baden: Verband und Gemeinden, abgerufen 23.10.2026
  6. Titelfoto: Karl Gruber, Sitzungssaal des NÖ Landtags (2013), Wikimedia Commons, CC BY 3.0 AT

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