Neues Gesetz: Gemeindeverbände dürfen mehr übernehmen
Gemeinden in Niederösterreich sollen künftig leichter Aufgaben an ihre Gemeindeverbände abgeben können. Das hat der Landtag am 22. Oktober 2026 beschlossen. In der Begründung steht auch der Abfallverband des Bezirks: Der GVA Baden ist einer der Verbände, denen die Antragsteller zutrauen, zu „Multi-Dienstleistungsverbänden“ zu werden.
Ein Aushang an der Amtstafel hat das Thema in den Bezirk gebracht, zum Beispiel in Blumau-Neurißhof. Jede Gemeinde muss den Beschluss kundmachen, weil noch eine Volksabstimmung beantragt werden kann. Was dahintersteht, erklärt der Antrag der Abgeordneten Otto Auer, Dieter Dorner, René Lobner und Alexander Schnabel, den der Kommunal-Ausschuss zur Annahme empfohlen hat.
Was der GVA Baden heute macht
Der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Abgabeneinhebung im Verwaltungsbezirk Baden wurde 1990 gegründet. Laut eigener Angabe betreut er mit rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 32 Gemeinden, das sind rund 170.000 Einwohnerinnen und Einwohner samt Nebenwohnsitzen. Er sammelt den Abfall, betreibt die Sammelzentren, setzt die Abfallgebühren fest und hebt sie ein. Für 27 Gemeinden hebt er außerdem die Kommunalsteuer ein. Wann bei dir welche Tonne geleert wird, steht in den Abfuhrterminen für den Bezirk.
Was ein Verband künftig übernehmen könnte
Die Antragsteller zählen auf, welche Aufgaben sich für einen Verband anbieten. Dazu gehören das Einheben weiterer Abgaben, etwa für Kanal und Wasser, die Grundsteuer, die Hundeabgabe oder die Nächtigungstaxe. Genannt werden auch Teile der Bauordnung, etwa die Überprüfung von Heizungs- und Klimaanlagen, die Energiebuchhaltung und der Ausbau von Glasfasernetzen. Darüber hinaus würden sich laut Antrag Lohnverrechnung und Buchhaltung für eine gemeinsame Erledigung eignen. Gerade kleinere Gemeinden sollen so ihre Aufgaben weiter rasch erledigen können.
Ob eine Gemeinde etwas abgibt, entscheidet weiterhin ihr Gemeinderat. Das Gesetz ändert nur den Weg dorthin.
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Was sich im Gesetz konkret ändert
- Keine Zustimmung aller Gemeinden mehr: Will ein Verband neue Aufgaben übernehmen, reichen laut Begründung künftig ein Gemeinderatsbeschluss der Gemeinden, die abgeben, und ein Beschluss der Verbandsversammlung. Genehmigt wird mit Verordnung der Landesregierung.
- Die Kosten trägt, wer abgibt: Kosten einer Aufgabenerweiterung zahlen die übertragenden Gemeinden nach dem tatsächlichen Aufwand, wenn die Satzung nichts anderes regelt. Die übrigen Gemeinden sollen laut Begründung nicht belastet werden.
- Beitritt kann etwas kosten: Eine Gemeinde, die beitritt oder Aufgaben überträgt, kann einmal einen Kostenersatz zahlen müssen. Er darf nicht höher sein als der Beitrag, der für diese Gemeinde im laufenden Jahr errechnet würde. Alternativ kann der Verband sie für höchstens fünf Jahre an Austritt und Rücknahme binden.
- Personal auf Zeit: Der Obmann darf einer Gemeinde auf Ersuchen ihres Gemeinderats bis zu sechs Monate lang Bedienstete des Verbands zur Verfügung stellen, wenn die Verbandsaufgaben darunter nicht leiden.
- Mehr Kontrolle: Ein Prüfungsausschuss ist verpflichtend, und jede Mitgliedsgemeinde bekommt auf Verlangen die Sitzungsprotokolle kostenlos.
- Neue Grenzen für Entschädigungen ab 1. Jänner 2027: Bei mehr als 25 Mitgliedsgemeinden darf der Obmann höchstens 40 Prozent des Ausgangsbetrags für Gemeindeorgane bekommen. Für einen Verband mit 32 Gemeinden wie den GVA Baden gilt also diese Stufe.
Volksabstimmung möglich bis 3. Dezember 2026
- Beschluss: NÖ Landtag, 22. Oktober 2026 (Ltg.-1097/XX-2026)
- Eine Volksabstimmung findet statt, wenn sie binnen sechs Wochen mindestens 25.000 Landesbürgerinnen und Landesbürger, 50 Gemeinden oder die Mehrheit der Abgeordneten schriftlich verlangen.
- Die Frist endet am 3. Dezember 2026.
- Den Wortlaut gibt es beim Landtag unter noe-landtag.gv.at.
Was der GVA zuletzt bei der Abfuhr geändert hat, steht im Beitrag zur Biotonne ab November.
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Mehr aus unserer Redaktion
Recherchiert anhand der Kundmachung der Landtagsdirektion, des Antrags samt Begründung und des Gesetzesbeschlusses auf noe-landtag.gv.at sowie der Seite „Verband und Gemeinden“ des GVA Baden, abgerufen am 23.10.2026. Beim GVA Baden wurde nicht nachgefragt. Gelesen und freigegeben am 23.10.2026 von leokobes.
- NÖ Landtag: Ltg.-1097/XX-2026 NÖ Gemeindeverbandsgesetz, Änderung, abgerufen 23.10.2026
- NÖ Landtag: Antrag mit Begründung (PDF), abgerufen 23.10.2026
- NÖ Landtag: Gesetzesbeschluss vom 22.10.2026 (PDF), abgerufen 23.10.2026
- Gemeinde Blumau-Neurißhof: Amtliche Mitteilungen (Information über Gesetzesbeschluss des Landtages), abgerufen 23.10.2026
- GVA Baden: Verband und Gemeinden, abgerufen 23.10.2026
- Titelfoto: Karl Gruber, Sitzungssaal des NÖ Landtags (2013), Wikimedia Commons, CC BY 3.0 AT