Günselsdorf: Alkolenker prallt auf B 17 gegen Baum

Redaktion badenliefert.at
Symbolbild: leere Landstraße mit Alleebäumen im Morgennebel, Scheinwerferlicht auf dem Asphalt
Symbolbild, erstellt mit KI (gpt-image-2.5-flare), Byte Media GmbH

Auf der B 17 in Günselsdorf ist am Mittwoch gegen 4:25 Uhr ein Auto über eine Böschung gestürzt und frontal gegen einen Baum geprallt. Der 25-jährige Lenker wurde schwer verletzt. Ein Alkoholtest war laut Polizei positiv, den Führerschein ist er vorläufig los.

Was ist auf der B 17 passiert?

Laut Landespolizeidirektion Niederösterreich fuhr der Mann aus dem Bezirk Wiener Neustadt am 14. Oktober auf der Wiener Neustädter Straße, der B 17, im Ortsgebiet von Günselsdorf aus Richtung Sollenau Richtung Traiskirchen. Bei Straßenkilometer 28,65 kam er rechts von der Fahrbahn ab, stürzte über die Böschung und prallte gegen einen Baum. Als Ursache nennt die Polizei vermutlich Sekundenschlaf. Der Rettungsdienst brachte den Schwerverletzten ins Landesklinikum Baden.

Laut ORF Niederösterreich wurde die Feuerwehr gegen 4:30 Uhr alarmiert. Sie sicherte die Unfallstelle ab und baute einen Brandschutz auf, zog das Auto mit einer Seilwinde in Position und hob es anschließend mit einem Kran heraus. Nach eineinhalb Stunden war der Einsatz beendet. Wie viel Alkohol der Lenker im Blut hatte, nennt weder die Polizei noch der ORF.

Was heißt „Führerschein vorläufig abgenommen“?

Die Polizei darf den Führerschein an Ort und Stelle abnehmen, wenn ein Lenker etwa wegen Alkohol, Suchtmitteln oder Übermüdung nicht mehr die volle Herrschaft über Geist und Körper hat. So steht es in § 39 des Führerscheingesetzes. Das Dokument geht dann an die Behörde des Orts, an dem es abgenommen wurde. Sie muss es auf Antrag binnen drei Tagen zurückgeben – außer, sie leitet ein Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung ein. Wegen Übermüdung allein abgenommene Führerscheine bekommt man zurück, sobald man binnen zwei Tagen wieder fit ist. Der 25-Jährige wird laut Polizei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

Welche Grenzwerte und Strafen gelten?

Ab 0,5 Promille darf in Österreich niemand ein Kraftfahrzeug lenken (§ 14 Führerscheingesetz); für manche Gruppen gelten niedrigere Werte. Darüber steigen die Folgen stufenweise. Die Straßenverkehrsordnung (§ 99) sieht vor:

Welche Stufe hier gilt, entscheidet die Behörde anhand des Messwerts, den die Polizei nicht veröffentlicht hat.

Woran erkennt man, dass man zu müde zum Fahren ist?

Der ÖAMTC rät, auf die Vorboten der Müdigkeit zu achten und sofort zu reagieren: bei der nächsten Gelegenheit anhalten und 20 bis 30 Minuten schlafen oder das Steuer an jemanden übergeben, der fit ist. Beifahrer merken oft früher, wenn der Lenker müde wird. Kaffee und Energy-Drinks heben die Leistung laut Club nur kurz – danach wird man noch müder. Was die Polizei bei Raserei sofort tun darf, erklärt der Beitrag Auto beschlagnahmt wegen Rasen im Bezirk Baden.

Der Unfall laut Polizei

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Recherchiert anhand der Presseaussendung der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 14. Oktober 2026, des Berichts von ORF Niederösterreich, des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung im RIS sowie der Hinweise des ÖAMTC zu Sekundenschlaf. Die Unfallursache ist die Annahme der Polizei.

Quellen (geprüft am 15.10.2026):
  1. Landespolizeidirektion Niederösterreich: Verkehrsunfall in Günselsdorf – Bezirk Baden, Presseaussendung vom 14.10.2026, abgerufen 15.10.2026
  2. ORF Niederösterreich: Sekundenschlaf – Alkolenker prallte gegen Baum, 14.10.2026, abgerufen 15.10.2026
  3. RIS: Führerscheingesetz § 39 (vorläufige Abnahme), abgerufen 15.10.2026
  4. RIS: Führerscheingesetz § 26 (Entziehungsdauer), abgerufen 15.10.2026
  5. RIS: Führerscheingesetz § 14 (0,5-Promille-Grenze) und § 37a, abgerufen 15.10.2026
  6. RIS: Straßenverkehrsordnung § 99 (Strafen), abgerufen 15.10.2026
  7. ÖAMTC: So beugt man Sekundenschlaf am besten vor, abgerufen 15.10.2026

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