Staatsbürgerschaft beantragen im Bezirk Baden: So geht es
Wer in Österreich geboren wird, ist deshalb noch nicht Österreicherin oder Österreicher. Wer im Bezirk Baden lebt und die Staatsbürgerschaft will, stellt den Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Baden in der Schwartzstraße, entschieden wird in St. Pölten. Hier steht, wie lange du dafür in Österreich leben musst, was verlangt wird und was es 2026 in Niederösterreich kostet.
Geburt allein reicht nicht
Österreich vergibt die Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip. Ein Kind wird automatisch Österreicherin oder Österreicher, wenn ein Elternteil die Staatsbürgerschaft hat, beim Vater unter bestimmten Voraussetzungen. Wo das Kind zur Welt kommt, spielt dafür keine Rolle. Wer keinen österreichischen Elternteil hat, braucht eine Verleihung, also einen Antrag bei der Behörde.
Ob das so bleiben soll, wird gerade öffentlich diskutiert. Eine Petition fordert, dass hier geborene Kinder unter Bedingungen automatisch Österreicher werden. Worum es dabei geht, steht in Pass für hier Geborene? Streit um die Staatsbürgerschaft. Beschlossen ist davon nichts, es gelten die Regeln unten.
Wie lange du in Österreich leben musst
Regulär sind es zehn Jahre. Der Aufenthalt muss rechtmäßig und ununterbrochen sein, mindestens fünf Jahre davon mit Niederlassung. Zeiten mit einer bloßen Aufenthaltsbewilligung zählen dafür nicht. Alternativ reichen zehn Jahre als Asylberechtigte oder Asylberechtigter.
Nach sechs Jahren geht es früher, wenn ein zusätzlicher Grund vorliegt. Das ist einer dieser Fälle:
- Du bist in Österreich geboren.
- Du hast die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates.
- Du kannst Deutsch auf dem Niveau B2 nachweisen.
- Du bist seit fünf Jahren mit einer Österreicherin oder einem Österreicher verheiratet oder verpartnert und lebst im gemeinsamen Haushalt.
- Du bist beruflich und persönlich nachhaltig integriert, nachgewiesen etwa durch mindestens drei Jahre Ehrenamt in einer gemeinnützigen Organisation, durch Arbeit im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich mit einem Einkommen mindestens in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze oder durch eine Funktion in einer Interessenvertretung wie einer Gewerkschaft.
Ununterbrochen heißt nicht, dass du nie verreisen darfst. Du darfst aber höchstens 20 Prozent der Zeit außerhalb Österreichs gewesen sein. Wie streng das gilt, zeigt der Fall der Filmemacherin Olga Kosanović: Ihr wurde die Einbürgerung verweigert, weil ihr in 15 Jahren 58 Tage gefehlt haben.
Was sonst verlangt wird
Die Dauer ist nur ein Teil. Dazu kommen die allgemeinen Voraussetzungen:
- Unbescholtenheit: keine gerichtliche Verurteilung, kein laufendes Strafverfahren, keine schweren oder häufigen Verwaltungsstrafen.
- Gesicherter Lebensunterhalt: feste und regelmäßige eigene Einkünfte. Gerechnet wird ein Durchschnitt über 36 Monate aus den letzten sechs Jahren vor dem Antrag, die letzten sechs Monate müssen dabei sein.
- Deutsch und Staatsbürgerschaftsprüfung: Nachweis von Deutschkenntnissen und Grundwissen über die Demokratie, die Geschichte Österreichs und die des Bundeslandes. Ausnahmen gibt es etwa für Kinder oder wenn Deutsch die Muttersprache ist.
- Bisherige Staatsangehörigkeit: Sie muss grundsätzlich aufgegeben werden. Doppelte Staatsbürgerschaft ist in Österreich nur in Ausnahmen möglich.
- Einstellung zur Republik: eine bejahende Haltung zu Österreich, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, keine Nähe zu extremistischen Gruppen.
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Wo du den Antrag im Bezirk Baden stellst
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft an deinem Hauptwohnsitz. Für alle Gemeinden im Bezirk ist das die BH Baden. Den Antrag bringst du persönlich ein. Vorher kannst du ein Erstberatungsgespräch bei der BH vereinbaren. Das ist nicht verpflichtend, spart aber oft einen zweiten Weg, weil du dann weißt, welche Unterlagen du mitbringen musst.
- Bezirkshauptmannschaft Baden, Schwartzstraße 50, 2500 Baden
- Telefon: 02742 / 9005-229
- E-Mail: post.bhbn@noel.gv.at
Die BH prüft den Antrag zuerst. Entscheiden muss dann die NÖ Landesregierung in St. Pölten. Bei Fragen zum laufenden Verfahren kannst du dich an die BH oder an die Bearbeitung beim Land wenden.
Was die Staatsbürgerschaft 2026 kostet
Die Kosten setzen sich aus Bundesgebühren und einer Landesabgabe zusammen. Laut der Gebührenübersicht des Landes Niederösterreich für 2026 gilt:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bundesgebühren im Allgemeinen, je Antragstellerin oder Antragsteller | 1.448 Euro |
| dazu für Ehepartnerin oder Ehepartner, wenn die Verleihung erstreckt wird | 1.126 Euro |
| dazu je minderjähriges Kind | 322 Euro |
| NÖ Landesverwaltungsabgabe, gestaffelt nach Nettoeinkommen | 169 bis 1.317 Euro |
Für Kinder verlangt Niederösterreich keine Landesabgabe. Bei einer Verleihung wegen Ehe mit einer Österreicherin oder einem Österreicher beträgt sie mindestens 1.006 Euro. Wichtig: Die Bundesgebühren für den Antrag sind auch dann fällig, wenn er abgelehnt wird. Wer unsicher ist, ob alle Voraussetzungen passen, sollte deshalb vorher die Beratung nutzen. Eine unabhängige erste Einschätzung bekommst du auch bei der kostenlosen Rechtsberatung im Bezirk Baden.
Wie viele Menschen eingebürgert werden
Laut Statistik Austria wurden 2025 in Niederösterreich 2.557 Menschen eingebürgert, um 19,5 Prozent mehr als im Jahr davor. Österreichweit waren es 15.512 Personen mit Wohnsitz im Inland. Zahlen für den Bezirk Baden allein veröffentlicht Statistik Austria in dieser Übersicht nicht.
Wo du weiterliest
Die amtlichen Infos stehen auf oesterreich.gv.at und auf den Seiten des Landes Niederösterreich, die Links findest du unten bei den Quellen. Was sonst in der Stadt los ist, steht unter Baden: Betriebe, Lokale und Termine.
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Mehr aus unserer Redaktion
Nach den Angaben des Landes Niederösterreich (Gebührensätze 2026), von oesterreich.gv.at (Stand 29.1.2026) und Statistik Austria. Im Einzelfall entscheidet die Behörde, dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung.
- Land Niederösterreich: Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Land Niederösterreich: Kosten und Gebührensätze 2026 (ab 1.1.2026), PDF
- oesterreich.gv.at: Verleihung der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren
- oesterreich.gv.at: Vorzeitige Verleihung nach sechs Jahren
- oesterreich.gv.at: Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
- Bezirkshauptmannschaft Baden: Zuständigkeiten und Kontakt
- Statistik Austria: Einbürgerungen 2025, Pressemitteilung vom 18.2.2026, PDF
- Titelfoto: Karl Gruber, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
