Traiskirchen: Warum die Adresse im Grundbuch stimmen muss

Wer umzieht, meldet sich beim Meldeamt um – das Grundbuch erfährt davon nichts. Die Stadtgemeinde Traiskirchen rät Haus- und Wohnungseigentümern deshalb, ihre Eintragung zu prüfen. Wie das geht und was es kostet.
In behördlichen Verfahren zeige sich immer wieder, dass im Grundbuch Namen oder Wohnadressen von Eigentümerinnen und Eigentümern nicht mehr stimmen, schreibt die Stadtgemeinde Traiskirchen in einer Mitteilung vom 12. Oktober. Das könne rechtliche Nachteile haben: Werden Verständigungen oder Ladungen an die alte Adresse aus dem Grundbuch zugestellt und erreichen die Betroffenen nicht, könne etwa die Parteistellung in einem Verfahren verloren gehen.
Warum die Ummeldung nicht reicht
Melderegister und Grundbuch sind zwei getrennte Verzeichnisse. Eine An- oder Ummeldung beim Meldeamt ändert das Grundbuch nicht automatisch, betont die Gemeinde: „Die Berichtigung muss von den Eigentümern oder dem Eigentümer selbst veranlasst werden.“ Das Grundbuch führen die Bezirksgerichte; zuständig ist jenes, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt. Für Traiskirchen nennt die Gemeinde das Bezirksgericht Baden am Conrad-von-Hötzendorf-Platz 6.
Wie man die eigene Eintragung prüft
Laut oesterreich.gv.at können Eigentümerinnen und Eigentümer Auszüge ihrer eigenen Liegenschaft kostenlos über JustizOnline abrufen, das Portal des Justizministeriums. Miteigentümer bekommen den Gratisauszug nur unter ihrem eigenen Namen. Wer einen beglaubigten Auszug braucht, etwa für eine Behörde, bekommt ihn bei einem Notariat. Andere Abfragen über die Grundstücksdatenbank kosten Gebühren, ein vollständiger aktueller Auszug laut Gebührenübersicht 4,89 Euro, dazu können die Kosten der Abfragestelle kommen.
Was eine Berichtigung kostet
Neue Adresse: Die Mitteilung einer Adressänderung ist laut oesterreich.gv.at elektronisch über JustizOnline kostenlos; nötig ist dafür die ID Austria. Wer direkt beim Grundbuchsgericht einreicht, muss die Liegenschaft genau bezeichnen und einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. Ob dabei Kosten anfallen, nennt die Seite nicht – sie rät, das vorher beim Bezirksgericht zu erfragen. Die Meldebestätigung lässt sich auf Wunsch durch eine Abfrage im Zentralen Melderegister ersetzen.
Neuer Name, etwa nach einer Heirat oder Scheidung: Dafür braucht es einen Antrag mit Einlagezahl und Katastralgemeinde sowie die Originalurkunde, die den Namen geändert hat, zum Beispiel die Heiratsurkunde. Die Eingabengebühr beträgt laut oesterreich.gv.at 85 Euro.
In beiden Fällen kann man auch ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei beauftragen.
Grundbuch berichtigen
- Zuständig: Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt – für Traiskirchen das Bezirksgericht Baden
- Eigener Grundbuchsauszug: kostenlos über JustizOnline
- Adressänderung über JustizOnline: kostenlos, mit ID Austria
- Namensänderung: Eingabengebühr 85 Euro, Originalurkunde nötig
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Mehr aus unserer Redaktion
Recherchiert anhand der Mitteilung der Stadtgemeinde Traiskirchen und der Seiten von oesterreich.gv.at zu Adressänderung, Namensänderung und Grundbuchsabfrage. Ob bei direkter Einreichung einer Adressänderung am Gericht Kosten anfallen, nennen die Quellen nicht.
- Stadtgemeinde Traiskirchen: Grundbuch aktuell halten, 12.10.2026, abgerufen 16.10.2026
- oesterreich.gv.at: Adressänderung – Grundbuch, Stand 12.10.2026, abgerufen 16.10.2026
- oesterreich.gv.at: Namensänderung – Grundbuch, Stand 1.8.2026, abgerufen 16.10.2026
- oesterreich.gv.at: Grundbuchsabfrage über das Internet, Stand 1.10.2026, abgerufen 16.10.2026


