Kindergarten 2027/28: Anmeldung in Leobersdorf läuft

Die Marktgemeinde Leobersdorf nimmt seit 1. Oktober 2026 Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2027/2028 an, und zwar bis 31. Jänner 2027. Anmelden lassen sich laut Gemeinde Kinder, die bis 31. Jänner 2026 geboren sind. In Bad Vöslau ist das Fenster deutlich kürzer: Dort läuft die Anmeldung von 11. bis 15. Jänner 2027.
Wie meldest du dein Kind in Leobersdorf an?
Das Formular gibt es im Bürgerservicebüro im Rathaus, auf Anfrage per E-Mail oder Telefon und auf der Website der Gemeinde. Abgeben lässt es sich im Bürgerservice oder per E-Mail; möglich ist auch eine Online-Anmeldung mit Unterschrift per Handysignatur. Eine persönliche Einladung verschickt die Gemeinde nicht, und das Kind muss nicht persönlich vorgestellt werden. Die schriftliche Bestätigung eines Platzes kommt laut Gemeinde im März 2027.
Eine Einschränkung nennt die Gemeinde ausdrücklich: Für Kinder, die am 1. September 2027 noch nicht drei Jahre alt sind, kann sie keinen Platz garantieren – sie werden nur vorgemerkt.
Und in Bad Vöslau?
Die Stadtgemeinde nimmt Anmeldungen von 11. bis 15. Jänner 2027 entgegen: Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 19 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Allgemeine Verwaltung, oder schriftlich per E-Mail. Die Formulare gibt es laut Stadtgemeinde ab 8. Jänner 2027 am Gemeindeamt und auf ihrer Website.
Was sagt das Landesgesetz zu Alter, Kosten und Pflicht?
Alter: Nach dem NÖ Kindergartengesetz 2006 nimmt ein Kindergarten Kinder frühestens ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr auf. Zur Eingewöhnung darf ein Kind im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung schon einen Monat vor dem zweiten Geburtstag kommen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde oder in einer Gemeinde des Gemeindeverbands haben.
Kosten: Von Montag bis Freitag ist der Besuch zwischen 7 und 13 Uhr kostenlos. Für die Zeit davor und danach, für Spiel- und Fördermaterial und für das Essen hebt der Kindergarten einen Beitrag ein; für die Betreuungszeit legt das Gesetz einen Mindestbeitrag von 50 Euro im Monat fest, der an den Verbraucherpreisindex gebunden ist. In sozialen Härtefällen darf er unterschritten werden.
Pflicht: Verpflichtend ist das Jahr für Kinder mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die bis einschließlich 1. September den fünften Geburtstag haben. Für das Kindergartenjahr 2027/28 heißt das: geboren bis einschließlich 1. September 2022. Die Pflicht lässt sich laut Gesetz auch in einer Tagesbetreuungseinrichtung, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater oder im Rahmen der häuslichen Erziehung erfüllen; dazu nennt das Gesetz Ausnahmen. Über das Pflichtjahr muss die Wohnsitzgemeinde die Eltern spätestens zwölf Monate vorher schriftlich informieren.
Was sonst in den beiden Orten los ist, steht unter Neues aus Leobersdorf und Neues aus Bad Vöslau.
- Leobersdorf: Anmeldung 1. Oktober 2026 bis 31. Jänner 2027, Bestätigung im März 2027
- Bad Vöslau: Anmeldung 11. bis 15. Jänner 2027, Formulare ab 8. Jänner
- Aufnahme frühestens ab dem 2. Geburtstag
- Kostenlos: Montag bis Freitag, 7 bis 13 Uhr
- Pflichtjahr 2027/28: Kinder geboren bis 1. September 2022
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Recherchiert anhand der Mitteilungen der Marktgemeinde Leobersdorf und der Stadtgemeinde Bad Vöslau sowie des NÖ Kindergartengesetzes 2006 in der geltenden Fassung (RIS).