Netflix wird teurer – und droht mit Kündigung

Wer dieser Tage Netflix öffnet, bekommt womöglich einen blauen Bildschirm mit einer freundlichen Überschrift: „Wir erhöhen unsere Preise, um Ihnen noch mehr zu bieten.“ Darunter steht, was das kostet – und ein Satz, der aufhorchen lässt.
Was genau dasteht
Der Text ist kurz: „Wenn Sie akzeptieren, erhöht sich Ihr monatlicher Gesamtpreis ab dem 27. Oktober von 13,99 € auf 15,99 €.“ Begründet wird das damit, dass man so „auch weiterhin viele großartige Filme und Serien streamen“ könne, „die demnächst verfügbar sein werden“.
Dann folgt der Satz, um den es eigentlich geht:
„Falls wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, müssen wir Ihre Mitgliedschaft leider kündigen.“
Zwei Schaltflächen stehen zur Wahl: „Neuen Preis akzeptieren“ und „Optionen anzeigen“. Wer auf „Optionen anzeigen“ geht, landet auf einem zweiten Bildschirm.
Dort steht das Datum ausgeschrieben – „gilt er ab dem 27. Oktober 2026“ – und die Zuordnung: betroffen ist das Standard-Abo mit 1080p-Bildqualität, Wiedergabe auf zwei Geräten gleichzeitig und ohne Werbung. Aus „Optionen anzeigen“ wird hier ein Entweder-oder: „Neuen Preis akzeptieren“ oder „Neuen Preis ablehnen“.
Was die Erhöhung ausmacht
Zwei Euro im Monat klingen überschaubar. Gerechnet sind das 14,3 Prozent und 24 Euro im Jahr (eigene Berechnung aus den beiden genannten Beträgen). Das Standard-Abo kostet damit ab Ende Oktober 191,88 Euro jährlich statt 167,88 Euro.
Der entscheidende Punkt: Schweigen beendet den Vertrag
Bei Vertragsänderungen kennt man es meist umgekehrt: Wer nicht widerspricht, stimmt zu. Hier ist es anders herum – wer nicht reagiert, dessen Mitgliedschaft wird gekündigt. Das ist zunächst einmal keine Zustimmungsfiktion, und insofern ehrlicher als ein stillschweigendes Durchwinken.
Zum Vergleich der gesetzliche Maßstab: Nach § 6 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes ist eine Klausel für Verbraucher nicht verbindlich, wonach „ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt“ – es sei denn, der Verbraucher wird „bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen“. Ein stilles Ja wäre also nur mit ausdrücklichem Hinweis zulässig.
Interessanter ist die zweite Bestimmung. Nach § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG ist eine Klausel nicht verbindlich, nach der dem Unternehmen „für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragsschließung bestimmte Entgelt zusteht“ – es sei denn, der Vertrag sieht unter denselben Voraussetzungen auch eine Entgeltsenkung vor, die maßgebenden Umstände sind im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt, und ihr Eintritt hängt nicht vom Willen des Unternehmens ab.
Das ist der Prüfstein für jede Preiserhöhung in einem laufenden Abo: Eine Erhöhung, die allein davon abhängt, dass der Anbieter sie beschließt, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
In den Nutzungsbedingungen steht dazu nichts
Wir haben in den Netflix-Nutzungsbedingungen nachgesehen, Stand 10. April 2026. Zum Abonnement heißt es dort: „Ihr Netflix-Abonnement läuft bis zur Kündigung weiter.“ Zur Kündigung durch das Unternehmen: „Netflix kann Ihr Konto durch schriftliche Mitteilung mit einmonatiger Frist kündigen.“
Eine Regelung über Preisänderungen – mit Ankündigungsfrist, Voraussetzungen oder einem Verfahren – findet sich in den Bedingungen nicht. Weder in der deutschsprachigen noch in der englischen Fassung. Der Bildschirm im Fernseher ist damit die einzige Mitteilung, die es dazu gibt.
Was man tun kann
Vier Wege stehen offen, und sie haben unterschiedliche Folgen:
| Entscheidung | Was passiert |
|---|---|
| Neuen Preis akzeptieren | Ab 27. Oktober 2026 werden 15,99 € statt 13,99 € abgebucht. |
| Neuen Preis ablehnen | Laut Mitteilung endet die Mitgliedschaft. Wann genau, sagt der Bildschirm nicht – die Nutzungsbedingungen sehen das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums vor. |
| In eine andere Stufe wechseln | Netflix bietet mehrere Abostufen an. Welche zu welchem Preis, zeigt der eigene Kontobereich – die Preise unterscheiden sich je nach Land und Zeitpunkt, deshalb nennen wir hier keine. |
| Gar nicht reagieren | Nach der Mitteilung wird die Mitgliedschaft gekündigt. Wer den Bildschirm wegklickt und vergisst, trifft damit faktisch eine Entscheidung. |
Was in jedem Fall gilt: Bereits bezahlte Zeiträume sind bezahlte Zeiträume. Wer kündigt oder gekündigt wird, verliert nicht den laufenden Monat.
Wo es Beratung gibt
Wer den Eindruck hat, hier stimme etwas nicht, muss das nicht mit sich selbst ausmachen. Die Arbeiterkammer Niederösterreich berät Mitglieder im Konsumentenschutz kostenlos; die Servicenummer lautet +43 5 7171 23000. Für Verträge mit Anbietern im EU-Ausland ist zusätzlich das Europäische Verbraucherzentrum zuständig.
Ein Hinweis in eigener Sache: Dieser Beitrag gibt wieder, was in der Mitteilung und im Gesetz steht. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Einschätzung des eigenen Falls nicht ersetzen.
- Standard-Abo: 13,99 € → 15,99 € ab 27. Oktober 2026
- Das sind 14,3 Prozent oder 24 Euro im Jahr
- Wer nicht reagiert, dessen Mitgliedschaft wird laut Mitteilung gekündigt
- Die Nutzungsbedingungen (Stand 10.4.2026) enthalten keine Regelung zu Preisänderungen
- Maßstab für Preisklauseln ist § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG: ohne Senkungsmöglichkeit und ohne sachlich gerechtfertigte, im Vertrag umschriebene Voraussetzungen nicht verbindlich
- Beratung: Arbeiterkammer Niederösterreich, +43 5 7171 23000
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Grundlage sind zwei Aufnahmen der Netflix-Mitteilung, die ein Leser am 4. Oktober 2026 auf seinem Fernseher fotografiert hat, sowie die Netflix-Nutzungsbedingungen in der Fassung vom 10. April 2026 und der Gesetzestext des Konsumentenschutzgesetzes im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Prozent- und Jahresbeträge sind eigene Berechnungen aus den beiden genannten Preisen. Preise anderer Abostufen nennen wir nicht, weil sie uns nicht belegt vorliegen. Ob Netflix für Österreich eine allgemeine. Gelesen und freigegeben am 04.10.2026 von Lambertus Leo Kobes.



