Sechs Schutzzonen im Bezirk Baden: Wo sie gelten

Redaktion badenliefert.at
Gelbe Kolonnaden mit Kuppel am Thermalbad Bad Vöslau, daneben ein gelbes Hotel, Herbstlaub auf dem Platz
Der Badplatz in Bad Vöslau mit dem Thermalbad. Foto: Wolfgang Glock, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Ab 1. November gelten im Bezirk Baden sechs Schutzzonen gleichzeitig: am Bahnhof Baden, am Badplatz in Bad Vöslau und vier in Traiskirchen, an drei Schulen und Kindergärten sowie am Bahnhof der Wiener Lokalbahnen. Dort darf die Polizei Menschen wegweisen und ihnen das Betreten verbieten.

Was eine Schutzzone erlaubt

Grundlage ist § 36a des Sicherheitspolizeigesetzes. Eine Schutzzone darf die Behörde dort festlegen, wo überwiegend Minderjährige in besonderem Ausmaß von Straftaten bedroht sind, auch von solchen, die sich nicht direkt gegen sie richten. Gemeint sind Delikte nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz und gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz. Die Zone umfasst ein Schutzobjekt, etwa eine Schule, einen Kindergarten oder einen Bahnhof, und einen genau beschriebenen Bereich von höchstens 150 Metern rundherum.

Innerhalb der Zone darf die Polizei jemanden wegweisen und ihm das Betreten verbieten, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass er dort solche Straftaten begehen wird, etwa wegen früherer gefährlicher Angriffe. Die Befugnis richtet sich also gegen bestimmte Personen, nicht gegen alle, die sich in der Zone aufhalten. Die Dauer des Verbots muss die Polizei mitteilen, und wer berechtigte Gründe hat, die Zone zu betreten, muss sie glaubhaft machen können, darauf ist Rücksicht zu nehmen. Die Sicherheitsbehörde prüft jedes Betretungsverbot binnen 48 Stunden, nach spätestens 30 Tagen endet es von selbst.

Wer trotz Verbot wiederkommt, begeht laut den Verordnungen eine Verwaltungsübertretung: bis zu 1.000 Euro Strafe, im Wiederholungsfall bis zu 4.600 Euro, ersatzweise bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe.

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Die sechs Zonen im Bezirk

Alle sechs hat die Bezirkshauptmannschaft Baden verordnet, alle gelten täglich rund um die Uhr:

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Die genauen Grenzen zeigen die Lagepläne, die zu jeder Verordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes hängen.

Warum alle paar Monate neu verordnet wird

Eine Schutzzone tritt laut Gesetz spätestens sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft und ist früher aufzuheben, wenn keine Gefährdung mehr zu befürchten ist. Soll sie weiter gelten, braucht es eine neue Verordnung. Im Bezirk Baden ist das bei allen sechs Zonen so gelaufen: Laut Rechtsinformationssystem wurden sie seit mindestens 2024 jedes halbe Jahr erneut erlassen. Die nächsten Fristen enden Ende Jänner für die drei Traiskirchner Schulstandorte, Ende März für Bad Vöslau und den Lokalbahn-Bahnhof in Traiskirchen und Ende April für den Bahnhof Baden.

Schutzzonen im Bezirk Baden

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Recherchiert anhand der sechs geltenden Schutzzonen-Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Baden und des § 36a Sicherheitspolizeigesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Quellen (geprüft am 31.10.2026):
  1. RIS: § 36a Sicherheitspolizeigesetz, Schutzzone, abgerufen 31.10.2026
  2. RIS: Verordnung BH Baden Nr. 15/2026, Schutzzone Bahnhof Baden
  3. RIS: Verordnung BH Baden Nr. 14/2026, Schutzzone Bad Vöslau Badplatz, Bushaltestelle und Thermalbad
  4. RIS: Verordnung BH Baden Nr. 13/2026, Schutzzone Bahnhof der Wiener Lokalbahnen GmbH
  5. RIS: Verordnung BH Baden Nr. 12/2026, Schutzzone Kindergarten Traiskirchen
  6. RIS: Verordnung BH Baden Nr. 11/2026, Schutzzone Volksschule und Schülerhort Traiskirchen
  7. RIS: Verordnung BH Baden Nr. 10/2026, Schutzzone Mittelschule und Sozialintegrative Förderschule Traiskirchen
  8. Titelfoto: Wolfgang Glock, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

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