Traiskirchen: Bis zu 50 Euro für ein Feriencamp

Familien in Traiskirchen können sich einen Teil der Kosten für ein Feriencamp ihrer Kinder von der Stadt zurückholen. Der Gemeinderat hat die neue Förderung laut Stadtgemeinde in seiner aktuellen Sitzung beschlossen, vorerst für das Jahr 2026. Anträge sind seit 1. Oktober möglich und müssen bis 30. November per E-Mail eingelangt sein.
Gemeinderätin Tamara Zinnbauer, zuständig für Familien, Jugend und Frauen, stellt die Förderung in der Mitteilung neben die städtische Ferienbetreuung „Ferien zu Hause“ und das Ferienspiel. Gemeinsam ergebe das „eine nahezu durchgängige Betreuung während der Sommerferien“.
Wie viel gibt es für ein Camp?
Die Mitteilung der Stadtgemeinde beantwortet die Frage nach der Höhe nur mit dem Hinweis, dass einmal pro Kind und Kalenderjahr gefördert wird. Den Betrag nennen die Richtlinien auf der Förderseite der Stadt. Er richtet sich nach den tatsächlichen Kosten des Camps:
- Campkosten bis 250 Euro: 25 Euro
- 251 bis 400 Euro: 35 Euro
- 401 bis 550 Euro: 45 Euro
- ab 551 Euro: 50 Euro
Mehr, als das Camp tatsächlich gekostet hat, wird nicht ausgezahlt. Zwischen den beiden Fassungen der Richtlinie gibt es eine Abweichung: Auf der Förderseite heißt die zweite Stufe „250 bis 400 Euro“, in den Richtlinien im Antragsformular „251 bis 400“. Wer genau 250 Euro bezahlt hat, liegt nach dem Formular in der ersten Stufe.
Welche Camps zählen und welche nicht?
Gefördert werden laut Richtlinie Kinder von 7 bis 15 Jahren mit Hauptwohnsitz in Traiskirchen, die im Jahr des Antrags an einem Camp teilgenommen haben. Das Camp muss drei Bedingungen erfüllen:
- Veranstalter ist ein Traiskirchner Verein oder eine Traiskirchner Institution.
- Es dauert mindestens drei aufeinanderfolgende Werktage.
- Es bietet täglich mindestens fünf Stunden Betreuung.
Entscheidend ist der Veranstalter, nicht der Ort: Ein Camp eines Anbieters von außerhalb zählt nach dem Wortlaut nicht, auch wenn es in Traiskirchen stattfindet. Ausdrücklich ausgenommen sind außerdem Veranstaltungen, die die Stadtgemeinde selbst durchführt. Damit fällt auch „Ferien zu Hause“ heraus, die Betreuung der Stadtgemeinde, die im Sommer 2026 vom 20. Juli bis 14. August lief und ganztags 40 Euro pro Woche kostete.
Beim Ferienspiel, das Vereine gemeinsam mit der Stadt gestalten, hängt es am einzelnen Angebot. Ein einzelner Nachmittag erfüllt die Bedingung von drei Werktagen nicht. Was genau als Traiskirchner Institution gilt und ob es eine Liste förderfähiger Camps gibt, nennen weder die Mitteilung noch die Richtlinie.
Was muss in den Antrag?
Eingereicht wird erst nach dem Ende des Camps, ausschließlich per E-Mail an foerderung@traiskirchen.gv.at. Dazu gehören:
- das ausgefüllte Formular „Förderung von Feriencamps für Kinder & Jugendliche“ mit Bankverbindung,
- die Rechnung über die Teilnahme,
- ein Nachweis, dass das Camp vollständig bezahlt ist,
- eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters mit Name und Geburtsdatum des Kindes, Name des Vereins, Bezeichnung des Camps, Zeitraum und täglichen Betreuungszeiten.
Ausgezahlt wird nach Prüfung der Unterlagen, in der Reihenfolge, in der die Anträge einlangen, bis das Förderbudget des Jahres aufgebraucht ist. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wie hoch das Budget für 2026 ist, nennt die Stadtgemeinde nicht – wer ein passendes Camp hinter sich hat, reicht deshalb besser früh ein. Ob es die Förderung 2027 wieder gibt, ist offen.
- 25 bis 50 Euro je Kind und Kalenderjahr, gestaffelt nach Campkosten
- Kinder von 7 bis 15 Jahren, Hauptwohnsitz Traiskirchen
- Camp eines Traiskirchner Vereins oder einer Institution, mindestens drei Werktage mit je fünf Stunden Betreuung
- Antrag per E-Mail, 1. Oktober bis 30. November 2026 (einlangend)
- Kein Rechtsanspruch, Vergabe nach Einlangen, solange das Budget reicht
Mehr aus der Stadt unter Neues aus Traiskirchen und im Veranstaltungskalender Traiskirchen.
Weiterlesen & entdecken
Mehr aus unserer Redaktion
Recherchiert anhand der Mitteilung der Stadtgemeinde Traiskirchen vom 6.10.2026, der Förderrichtlinie auf der Förderseite und im Antragsformular sowie der Seiten der Stadt zu „Ferien zu Hause“ und zum Ferienspiel. Die Abweichung bei der zweiten Förderstufe ist benannt, nicht aufgelöst.
- Stadtgemeinde Traiskirchen: Neue Förderung für Feriencamps, 6.10.2026, abgerufen am 8.10.2026
- Stadtgemeinde Traiskirchen: Förderung von Feriencamps für Kinder & Jugendliche (Förderseite mit Richtlinien), abgerufen am 8.10.2026
- Stadtgemeinde Traiskirchen: Antragsformular und Richtlinien Förderung Feriencamp, Stand 2026/09 (PDF), abgerufen am 8.10.2026
- Stadtgemeinde Traiskirchen: Ferien zu Hause, abgerufen am 8.10.2026
- Stadtgemeinde Traiskirchen: Ferienspiel, abgerufen am 8.10.2026



