Wer was darf
Die Berufe sind in Österreich klar abgegrenzt. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürfen umfassend vertreten, Jahresabschlüsse erstellen und vor dem Finanzamt auftreten. Bilanzbuchhalter dürfen Bilanzen erstellen und in bestimmtem Umfang vertreten. Buchhalter und Personalverrechner arbeiten in ihrem jeweiligen Bereich. Für die laufende Buchhaltung genügt oft die kleinere Qualifikation; für Jahresabschluss, Betriebsprüfung und strittige Fälle braucht es die größere.
Was Zeit und Geld spart
Die Kosten entstehen überwiegend durch Aufwand, nicht durch Komplexität – und den Aufwand bestimmt die Vorbereitung. Belege chronologisch, Bankauszüge vollständig, Privatentnahmen getrennt, Rechnungen mit allen Pflichtangaben: Wer das liefert, zahlt weniger. Ein Schuhkarton kostet in jeder Kanzlei mehr als ein geordneter Ordner, und zwar deutlich.
Fristen, die man sich merken sollte
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich fällig, die Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung jährlich – mit Verlängerung über die Kanzlei. Belege sind sieben Jahre aufzubewahren, bei Grundstücken länger. Wer gründet, klärt am besten vor dem ersten Umsatz, welche Pflichten entstehen; das ist günstiger als eine Korrektur im Nachhinein.
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