Schmutzzulage soll ab 2027 sicher steuerfrei sein

Redaktion badenliefert.at
Rauchfangkehrer in schwarzer Arbeitskleidung mit Kugel, Bürste und Seil auf einem Kamin
Foto: Christoph Braun, Wikimedia Commons, CC0 (Symbolfoto)

Wer bei der Arbeit richtig schmutzig wird, bekommt oft eine Schmutzzulage, und die soll ab 2027 wieder sicher steuerfrei sein. Das Finanzministerium hat dazu am 22. Oktober eine Gesetzesänderung angekündigt. Sie steckt im Abgabenänderungsgesetz, das laut Ministerium gerade in Begutachtung ist, beschlossen ist sie also noch nicht.

Wem die Zulage zusteht

Laut Finanzministerium bekommen Hunderttausende Menschen in Österreich eine Schmutzzulage, etwa Rauchfangkehrer und viele Beschäftigte in der Industrie, am Bau, in der Reinigung und in manchen Bereichen von Krankenhäusern. Gedacht ist sie für Arbeit, bei der man zwangsläufig und in erheblichem Maß Schmutz, Staub oder starken Verunreinigungen ausgesetzt ist. Sie soll die Kosten für das Reinigen der Kleidung und die eigene Hygiene abgelten.

Steuerlich begünstigt ist sie laut § 68 des Einkommensteuergesetzes nur, wenn sie auf einer Grundlage beruht, etwa einem Gesetz, einem Kollektivvertrag, einer Dienstordnung oder einer Betriebsvereinbarung. Ein Blick in den eigenen Kollektivvertrag und auf den Lohnzettel zeigt, ob und wie viel man bekommt.

Warum es Streit um die Steuerfreiheit gab

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Regel zuletzt eng ausgelegt. Laut Finanzministerium ist die Zulage nach dieser Rechtsprechung nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer den Aufwand für die Reinigung selbst trägt. Wäscht der Arbeitgeber die Arbeitskleidung oder kann man in der Arbeitszeit duschen, wäre die Zulage zu versteuern. In der Lohnverrechnung hat das laut Ministerium zu Unsicherheiten geführt.

Nichts mehr verpassen

Regionale Neuigkeiten, neue Betriebe und Veranstaltungen – kostenlos per E-Mail.

Mit der Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

Die Novelle soll das beenden: Die Begünstigung soll künftig zustehen, egal wer die Reinigung bezahlt. Finanzminister Markus Marterbauer begründet das so: „Mit der neuen Regelung stellen wir sicher, dass Arbeit, bei der man sehr schmutzig wird, steuerlich begünstigt wird.“

Die Obergrenze von 400 Euro

Steuerfrei heißt nicht unbegrenzt. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind laut § 68 Einkommensteuergesetz zusammen mit Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit insgesamt bis 400 Euro im Monat steuerfrei. Wer ohnehin viele Nacht- oder Sonntagszuschläge hat, schöpft den Betrag womöglich schon damit aus.

Schmutzzulage: das Wichtigste

Auch zum Arbeitslosengeld hat der Verwaltungsgerichtshof zuletzt entschieden, darüber berichtet der Beitrag Arbeitslosengeld zu niedrig: Was das VwGH-Urteil heißt. Wer Post vom Finanzamt bekommt, sollte genau hinschauen: Gefälschte Nachrichten im Namen von FinanzOnline beschreibt der Beitrag Betrug im Namen des Finanzamts. Was die neue Paketsteuer für Onlinebestellungen heißt, steht unter Paketsteuer in Österreich.

Mehr Baden für dich.

Schanigarten des Batzenhäusl am Theaterplatz in Baden bei Nacht: weiße Sonnenschirme, Pflanztröge und besetzte Tische vor dem beleuchteten Lokal

Dein nächster Lieblingsplatz wartet.

Neue Lokale entdecken, Ausflüge planen und wissen, was in Baden los ist – direkt in dein Postfach.

Kostenlos. Jederzeit abmeldbar. Bitte bestätige deine Anmeldung per E-Mail. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Das Café Central am Hauptplatz in Baden in der Abenddämmerung: zweistöckige Fassade mit goldenem Schriftzug und Lichterketten über der Front
Gastgarten der Osteria Anima in der Dämmerung: eine lange gedeckte Tafel mit weißer Decke, darüber Lichterketten, rechts ein Olivenbaum im Topf
Große Hinweistafel am Rand eines Weingartens mit dem Schriftzug „Schlumberger“, darunter „seit 1842“ und „Méthode traditionnelle“

Baden entdecken. Jeden Tag.

Echte Einblicke, lokale Lieblingsplätze und Ideen für deine Freizeit.

@badenliefert

Auf Instagram entdecken

Weiterlesen & entdecken

Mehr aus unserer Redaktion

Alle Beiträge zu Verbraucher →

So entstand dieser Beitrag Wie wir arbeiten →

Recherchiert anhand der Aussendung des Finanzministeriums und des Einkommensteuergesetzes im Rechtsinformationssystem des Bundes. Der Begutachtungsentwurf selbst lag bei der Recherche nicht vor. Zuletzt geprüft am 23.10.2026.

Quellen (geprüft am 23.10.2026):
  1. Bundesministerium für Finanzen: Schmutzzulage jedenfalls steuerfrei, 22.10.2026
  2. RIS: Einkommensteuergesetz 1988, § 68 (Steuerfreiheit von Zulagen und Zuschlägen), abgerufen 23.10.2026
  3. Titelfoto: Christoph Braun, Wikimedia Commons, CC0 (Symbolfoto, aufgenommen in Deutschland)

← Zurück zu Aktuelles aus Baden · Alle Meldungen