Schmutzzulage soll ab 2027 sicher steuerfrei sein
Wer bei der Arbeit richtig schmutzig wird, bekommt oft eine Schmutzzulage, und die soll ab 2027 wieder sicher steuerfrei sein. Das Finanzministerium hat dazu am 22. Oktober eine Gesetzesänderung angekündigt. Sie steckt im Abgabenänderungsgesetz, das laut Ministerium gerade in Begutachtung ist, beschlossen ist sie also noch nicht.
Wem die Zulage zusteht
Laut Finanzministerium bekommen Hunderttausende Menschen in Österreich eine Schmutzzulage, etwa Rauchfangkehrer und viele Beschäftigte in der Industrie, am Bau, in der Reinigung und in manchen Bereichen von Krankenhäusern. Gedacht ist sie für Arbeit, bei der man zwangsläufig und in erheblichem Maß Schmutz, Staub oder starken Verunreinigungen ausgesetzt ist. Sie soll die Kosten für das Reinigen der Kleidung und die eigene Hygiene abgelten.
Steuerlich begünstigt ist sie laut § 68 des Einkommensteuergesetzes nur, wenn sie auf einer Grundlage beruht, etwa einem Gesetz, einem Kollektivvertrag, einer Dienstordnung oder einer Betriebsvereinbarung. Ein Blick in den eigenen Kollektivvertrag und auf den Lohnzettel zeigt, ob und wie viel man bekommt.
Warum es Streit um die Steuerfreiheit gab
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Regel zuletzt eng ausgelegt. Laut Finanzministerium ist die Zulage nach dieser Rechtsprechung nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer den Aufwand für die Reinigung selbst trägt. Wäscht der Arbeitgeber die Arbeitskleidung oder kann man in der Arbeitszeit duschen, wäre die Zulage zu versteuern. In der Lohnverrechnung hat das laut Ministerium zu Unsicherheiten geführt.
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Die Novelle soll das beenden: Die Begünstigung soll künftig zustehen, egal wer die Reinigung bezahlt. Finanzminister Markus Marterbauer begründet das so: „Mit der neuen Regelung stellen wir sicher, dass Arbeit, bei der man sehr schmutzig wird, steuerlich begünstigt wird.“
Die Obergrenze von 400 Euro
Steuerfrei heißt nicht unbegrenzt. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind laut § 68 Einkommensteuergesetz zusammen mit Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit insgesamt bis 400 Euro im Monat steuerfrei. Wer ohnehin viele Nacht- oder Sonntagszuschläge hat, schöpft den Betrag womöglich schon damit aus.
Schmutzzulage: das Wichtigste
- Geplant: steuerfrei unabhängig davon, wer die Reinigung bezahlt
- Gültig ab 2027, derzeit in Begutachtung
- Steuerfrei-Grenze: 400 Euro im Monat, gemeinsam mit Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
- Voraussetzung: Grundlage in Gesetz, Kollektivvertrag, Dienstordnung oder Betriebsvereinbarung
Auch zum Arbeitslosengeld hat der Verwaltungsgerichtshof zuletzt entschieden, darüber berichtet der Beitrag Arbeitslosengeld zu niedrig: Was das VwGH-Urteil heißt. Wer Post vom Finanzamt bekommt, sollte genau hinschauen: Gefälschte Nachrichten im Namen von FinanzOnline beschreibt der Beitrag Betrug im Namen des Finanzamts. Was die neue Paketsteuer für Onlinebestellungen heißt, steht unter Paketsteuer in Österreich.
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Recherchiert anhand der Aussendung des Finanzministeriums und des Einkommensteuergesetzes im Rechtsinformationssystem des Bundes. Der Begutachtungsentwurf selbst lag bei der Recherche nicht vor. Zuletzt geprüft am 23.10.2026.