Pensions-Sonderzahlung am 30. Oktober: Wer weniger bekommt
Am Freitag, dem 30. Oktober 2026, überweist die Pensionsversicherung die Oktober-Pension und mit ihr die Sonderzahlung, die sogenannte 14. Pension. Wer schon länger in Pension ist, bekommt brutto ungefähr das Doppelte. Wer heuer erst angefangen hat, oft deutlich weniger.
Einen Antrag brauchst du dafür nicht, das Geld kommt automatisch. Netto ist es allerdings nicht einfach die doppelte Pension: Auch von der Sonderzahlung gehen Krankenversicherung und gegebenenfalls Lohnsteuer ab, nur nach anderen Regeln als bei der Monatspension.
Warum das Geld schon am 30. Oktober kommt
Die Pension wird laut Pensionsversicherung im Nachhinein am Monatsersten ausgezahlt. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, kommt das Geld am letzten Werktag davor. Der 1. November 2026 ist ein Sonntag und zugleich Allerheiligen, deshalb geht die Oktober-Pension samt Sonderzahlung schon am Freitag, dem 30. Oktober, hinaus. Diesen Termin nennt die PV auch selbst auf ihrer Startseite.
Das Datum gilt für Pensionen der PV. Bekommst du deine Pension von einem anderen Träger, etwa der SVS oder der BVAEB, frag dort nach dem Termin.
Wer die 14. Pension bekommt
Die Sonderzahlungen gibt es zu allen Pensionsarten: zur Alterspension, zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, zu Hinterbliebenenpensionen wie der Witwen- oder Witwerpension und auch zur Teilpension. Wird eine Pension erst rückwirkend zuerkannt, geht die Sonderzahlung nicht verloren. Sie wird nachgezahlt, sobald für April oder Oktober eine Pension zusteht.
Wie hoch die Sonderzahlung ist
Grundsätzlich ist sie so hoch wie deine monatliche Bruttopension im Oktober. Bekommst du eine Ausgleichszulage, einen Ausgleichszulagenbonus, einen Pensionsbonus oder einen Kinderzuschuss, sind diese Beträge in der Sonderzahlung enthalten. Pflegegeld, Heimopferrente und Kriegsgefangenenentschädigung zählen nicht dazu.
„Doppelte Pension" stimmt also nur brutto und nur, wenn du das ganze Halbjahr in Pension warst.
Warum manche weniger bekommen: die Sechstelregel
Für die Oktober-Zahlung zählen die Monate Mai bis Oktober. Für jeden dieser sechs Monate, in dem du noch keine Pension bezogen hast, fällt ein Sechstel weg. Das nennt die Pensionsversicherung Aliquotierung. Wer heuer in Pension gegangen ist, sieht das jetzt zum ersten Mal, die nächste Sonderzahlung im April kommt dann in der Regel in voller Höhe.
| Pensionsbeginn 2026 | Anteil der Oktober-Sonderzahlung |
|---|---|
| Mai oder früher | 6/6, volle Höhe |
| Juni | 5/6 |
| Juli | 4/6 |
| August | 3/6, die Hälfte |
| September | 2/6 |
| Oktober | 1/6 |
Ein Beispiel vor allen Abzügen: Bei 1.800 Euro Bruttopension im Monat beträgt die volle Sonderzahlung 1.800 Euro brutto. Hat die Pension erst im August begonnen, sind es drei Sechstel, also 900 Euro brutto.
Bei einer Witwen- oder Witwerpension zählen auch die Monate mit, in denen die verstorbene Person schon Pension bezogen hat. War sie das ganze Halbjahr in Pension, gibt es die Sonderzahlung trotz neuem Pensionsbeginn in voller Höhe.
Was abgezogen wird
Von der Sonderzahlung gehen, wie von der Monatspension, 6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag ab. Bei 1.800 Euro brutto sind das 108 Euro.
Steuerlich werden Sonderzahlungen günstiger behandelt als die laufende Pension:
- Nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrags sind Sonderzahlungen bis 620 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt für April und Oktober zusammen, nicht für jede Zahlung einzeln.
- Was darüber liegt, wird mit 6 Prozent versteuert, solange es innerhalb des sogenannten Jahressechstels bleibt. Das Jahressechstel ist die durchschnittliche Bruttopension des Jahres mal zwei.
- Beträgt dein Jahressechstel 2026 höchstens 2.615 Euro, fällt gar keine Steuer an. Das entspricht einer durchschnittlichen Bruttopension von bis zu 1.307,50 Euro im Monat. Die 2.615 Euro sind keine steuerfreie Summe, die bei jeder Pension abgezogen wird.
- Was über das Jahressechstel hinausgeht, wird zusammen mit der Monatspension nach dem normalen Einkommensteuertarif versteuert.
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Was am Ende netto bei dir ankommt, hängt von deiner Pensionshöhe und den übrigen Einkünften ab. Den genauen Betrag kann dir die Pensionsversicherung nennen.
Wenn etwas nicht stimmt
Fehlt die Sonderzahlung oder ist sie niedriger als erwartet, hilft die Pensionsversicherung weiter, auch im Bezirk: Regionalsprechtage gibt es in Niederösterreich unter anderem in Baden. Einen Termin bekommst du über die Serviceline der PV unter +43 5 03 03-32 170. Zum Termin bringst du einen Ausweis mit, etwa Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
Wer mit wenig Pension durch den Winter muss, sollte auch die Zuschüsse der Gemeinden kennen: In Baden gibt es heuer einen Heizkostenzuschuss von 150 Euro, in Bad Vöslau eine Winterhilfe von 200 Euro. Für ältere Menschen in Baden läuft außerdem die Weihnachtsaktion der Stadt, die Anmeldung endet am 30. November. Wo es im Bezirk sonst Unterstützung gibt, steht im Beitrag zum Tag gegen Armut.
Häufige Fragen
Wann kommt die Sonderzahlung im Oktober 2026?
Am Freitag, dem 30. Oktober 2026, gemeinsam mit der Oktober-Pension. Das gilt für Pensionen der Pensionsversicherung.
Bekommen alle Pensionisten die doppelte Pension?
Brutto ja, wenn sie von Mai bis Oktober durchgehend Pension bezogen haben. Netto nicht ganz, weil Krankenversicherung und gegebenenfalls Lohnsteuer abgehen.
Wie hoch ist die 14. Pension?
So hoch wie die Bruttopension im Oktober, einschließlich Ausgleichszulage, Pensionsbonus oder Kinderzuschuss. Pflegegeld zählt nicht dazu.
Warum bekomme ich nur die halbe Sonderzahlung?
Meist, weil deine Pension erst im August begonnen hat. Dann zählen nur August, September und Oktober, also drei von sechs Monaten. Im April bekommst du in der Regel die volle Sonderzahlung.
Muss ich die Sonderzahlung beantragen?
Nein. Sie wird automatisch überwiesen, auch Anrufen bei der Pensionsversicherung ist nicht nötig.
Wird von der Sonderzahlung Steuer abgezogen?
Nur, wenn dein Jahressechstel über 2.615 Euro liegt. Dann ist der Teil über dem Freibetrag von 620 Euro im Jahr mit 6 Prozent zu versteuern, was über das Jahressechstel hinausgeht, nach dem normalen Tarif. Der Krankenversicherungsbeitrag von 6 Prozent geht in jedem Fall ab.
Gibt es die Sonderzahlung auch zur Witwen- oder Witwerpension?
Ja, zu allen Hinterbliebenenpensionen. Bei der Sechstelregel zählen auch die Pensionsmonate der verstorbenen Person mit.
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Zusammengestellt aus den Angaben der Pensionsversicherung und der Sozialversicherung (chipkarte.at). Termin, Beträge, Sechstelregel und Steuerregeln wurden am 23. Oktober 2026 in diesen Quellen nachgelesen.
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- Bild: Wien - Pensionsversicherungsanstalt, C.Stadler/Bwag, CC BY-SA 4.0