Arbeitslosenversicherung: Beitrag verdoppelt sich 2027

Selbstständige können sich freiwillig arbeitslosenversichern. Wer das getan und die kleinste Beitragsstufe gewählt hat, zahlt ab 2027 doppelt so viel – rund 716 Euro mehr im Jahr. Ob du etwas dagegen tun kannst, hängt davon ab, wann du eingestiegen bist.
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) weist auf eine gesetzliche Änderung hin: Der Beitragssatz in der ersten Stufe steigt von 2,95 auf 5,9 Prozent. Ab 2027 gilt der Satz von 5,9 Prozent einheitlich – unabhängig davon, für welche Beitragsgrundlage man sich entschieden hat.
Was kostet es heute, was ab 2027?
Es gibt drei Stufen. Sie richten sich nach der Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG, und man wählt beim Einstieg eine davon. Die Monatsbeiträge 2026:
- ¼ der Höchstbeitragsgrundlage – 59,63 Euro im Monat, Beitragssatz 2,95 Prozent
- ½ der Höchstbeitragsgrundlage – 238,51 Euro im Monat, Beitragssatz 5,9 Prozent
- ¾ der Höchstbeitragsgrundlage – 357,76 Euro im Monat, Beitragssatz 5,9 Prozent
Die beiden oberen Stufen liegen schon jetzt bei 5,9 Prozent – für sie ändert sich am Satz nichts. Betroffen ist die unterste: Dort verdoppelt sich der Satz, und damit der Beitrag. Aus 59,63 Euro im Monat werden rechnerisch rund 119 Euro, aus etwa 716 Euro im Jahr rund 1.432.
Die genauen Eurobeträge für 2027 stehen noch nicht fest – die Höchstbeitragsgrundlage wird jedes Jahr neu festgesetzt. Die Verdopplung des Satzes gilt aber unabhängig davon.
Kann ich einfach aussteigen?
Das ist der Punkt, der in den Hinweisen oft untergeht: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bindet acht Jahre. Wer eingestiegen ist, kommt frühestens nach Ablauf dieser acht Jahre wieder heraus – und muss den Austritt dann innerhalb von sechs Monaten erklären.
Für dich heißt das: Rechne nach, wann du eingestiegen bist.
- Die acht Jahre sind um, und das Sechs-Monats-Fenster läuft gerade – dann hast du die Wahl und solltest sie bewusst treffen.
- Die acht Jahre sind noch nicht um – dann bleibt der Beitrag, und die Erhöhung trifft dich ab Jänner.
- Das Fenster ist verstrichen – dann läuft die Versicherung weiter, bis das nächste Fenster kommt.
Wann genau dein Fenster liegt, steht nicht in diesem Beitrag und lässt sich auch nicht ausrechnen, ohne deinen Einstiegstermin zu kennen. Die SVS gibt darüber Auskunft.
Und wenn ich aussteige?
Dann fällt der Beitrag weg – und mit ihm der Anspruch. Wer nicht versichert ist, bekommt im Fall einer Betriebsaufgabe kein Arbeitslosengeld aus dieser Quelle. Ob sich das rechnet, hängt an Dingen, die niemand von außen beurteilen kann: wie sicher das Geschäft läuft, ob es Rücklagen gibt, ob andere Einkünfte da sind.
Was sich sagen lässt: Die Entscheidung ist für acht Jahre bindend – in beide Richtungen. Wer aussteigt und es sich anders überlegt, steigt nicht einfach wieder ein.
Was jetzt zu tun ist
Zwei Dinge, und beide dauern nicht lange. Erstens: nachsehen, welche Stufe du gewählt hast – betroffen ist nur die unterste. Zweitens: nachrechnen, wann die acht Jahre vorbei sind. Erst dann weißt du, ob du überhaupt eine Wahl hast.
Für Betriebe im Bezirk, die sich dazu beraten lassen wollen: Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hält Sprechtage und Webinare ab; was gerade ansteht, steht bei den Terminen für Unternehmen.
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