Früher dunkel: Licht am Rad und Reflektoren

Redaktion badenliefert.at
Runder verchromter Fahrradscheinwerfer über dem Vorderrad, dahinter ein weißer Rückstrahler am Lenkkopf vor einer roten Holzwand
Scheinwerfer und weißer Rückstrahler an einem älteren Fahrrad. Foto: Santeri Viinamäki, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Seit der Zeitumstellung am 25. Oktober wird es eine Stunde früher dunkel, und der Heimweg von Schule und Arbeit fällt in die Dämmerung. Wer zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, wird dann schnell übersehen. Was am Fahrrad Pflicht ist und was Kindern am Schulweg hilft.

Was ein Fahrrad haben muss

Die Fahrradverordnung schreibt die Ausrüstung genau vor. Am Rad sein müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel, ein weißer Rückstrahler vorne und ein roter hinten, gelbe Rückstrahler an den Pedalen und seitlich entweder Reifen mit rückstrahlendem Ring oder Rückstrahler in den Speichen.

Dazu kommt das Licht: vorne ein hellleuchtender Scheinwerfer, fest mit dem Fahrrad verbunden, mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht und mindestens 100 Candela, hinten ein rotes Rücklicht mit mindestens 1 Candela. Ruhendes Licht heißt, dass ein Blinkmodus vorne nicht reicht. Bei Tageslicht und guter Sicht darf das Licht fehlen. Wird es mit einem Dynamo betrieben, muss es ab 15 km/h die volle Wirkung bringen.

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Wann das Licht an sein muss

Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrzeuge auf der Fahrbahn bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel oder wenn es das Wetter sonst erfordert, zu beleuchten. Das gilt auch für Fahrräder. Ausgenommen ist nur, wer sein Rad schiebt. Weißes Licht darf nicht nach hinten, rotes nicht nach vorne leuchten. Wer im November nach Einbruch der Dämmerung heimfährt, braucht das Licht also eingeschaltet, nicht nur montiert.

Warum Reflektoren am Schulweg so viel bringen

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nennt Zahlen, die den Unterschied deutlich machen: Eine dunkel gekleidete Person erkennt man im Abblendlicht erst aus etwa 20 bis 30 Metern, eine hell gekleidete aus 40 bis 50 Metern. Mit reflektierenden Elementen an der Kleidung sind es etwa 140 bis 160 Meter.

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Dafür gibt die AUVA einige Hinweise:

Sicheres Verhalten geht aber vor, betont die AUVA, und rät Eltern, das Verhalten bei schlechter Sicht fix ins Schulwegtraining mit dem Kind aufzunehmen.

Ein Check vor dem Winter

Ein Rad, das den Sommer über stand, verdient vor der dunklen Jahreszeit einen Blick: Leuchten Scheinwerfer und Rücklicht, sind die Akkus geladen, sitzen alle Rückstrahler? Wer sein Rad abstellt, sollte es außerdem gut absperren. Im September zählte die Polizei im Bezirk 53 Raddiebstähle, mehr dazu im Beitrag über Raddiebstähle im Bezirk Baden. Wer auf vier Rädern unterwegs ist, findet die aktuellen Fristen im Beitrag zur Winterreifenpflicht ab 1. November, weitere Verkehrsthemen aus Baden und Umgebung stehen unter Verkehr.

Licht und Sichtbarkeit

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Recherchiert anhand der Fahrradverordnung und der Straßenverkehrsordnung im RIS sowie des Infoblatts der AUVA zur Sichtbarkeit am Schulweg.

Quellen (geprüft am 31.10.2026):
  1. RIS: Fahrradverordnung § 1, Ausrüstung von Fahrrädern, abgerufen 31.10.2026
  2. RIS: § 60 Straßenverkehrsordnung 1960, Beleuchtung, abgerufen 31.10.2026
  3. AUVA: Mach dich sichtbar! Tipps zur Erhöhung der Sichtbarkeit am Schulweg, Stand Mai 2023, abgerufen 31.10.2026
  4. Titelfoto: Santeri Viinamäki, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

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