Tankstelle Wöllersdorf: Zufahrt nach Betonsperre wieder frei

Geprüft von
Luftbild von Wöllersdorf-Steinabrückl mit Wohnhäusern und Bahnstrecke. Ortsansicht, nicht die Tankstelle
Symbolbild · Foto: HaSt, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Die Zufahrt zur geschlossenen Tankstelle an der B21 in Wöllersdorf ist wieder frei – und soll es laut einem Bericht der Tageszeitung „Heute“ auch bleiben. Das Land Niederösterreich hatte die Einfahrt im September mit 25 Betonleitwänden versperrt, nach wenigen Tagen holte die Straßenmeisterei sie wieder ab. Jetzt hat das Land laut „Heute“ eine Unterlassungserklärung abgegeben. Wöllersdorf-Steinabrückl liegt im Bezirk Wiener Neustadt-Land.

Was im September passiert ist

Die folgende Abfolge stützt sich auf den Bericht von „Heute“ vom 19. Oktober. Eigene Mitteilungen von Land oder Gemeinde dazu haben wir nicht gefunden.

Ein Gericht hat über die Sperre nicht entschieden. Die Leitwände wurden abgeholt, nicht per Urteil entfernt.

Worum es eigentlich geht: Geldforderungen für das Befahren

Die Tankstelle ist geschlossen, das Gelände Privatgrund. Wer darauf fährt, bekommt laut mehreren Medienberichten Post von einem Anwalt. Es sind private Zahlungsforderungen wegen Besitzstörung, keine behördlichen Strafen. Schon im Juni berichtete die NÖN von einem Mann aus Ratzersdorf, der 370 Euro zahlen sollte. Er war zum Tanken gekommen, weil die Tankstelle im Spritpreisrechner gelistet war, und fuhr wieder weg, als er sie geschlossen fand.

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Bekannt wurde zuletzt der Fall eines 84-jährigen Motorradfahrers aus dem Bezirk Mödling. Nach Darstellung von „Heute“ und der Zeitung Tips hielt er Ende August vier Minuten an, um mit seiner Frau zu telefonieren, und soll nun 374 Euro zahlen. Seine Überweisung von 70 Euro samt Entschuldigung sei zurückgekommen, danach folgte ein Inkassoschreiben. Die Eigentümerseite verweist laut Tips auf 30 bis 60 Fahrzeuge täglich und mehrere Schilder, die auf den Privatgrund hinweisen. Die Summe verstehe sie als Angebot für eine Einigung ohne Gericht. Diese Angaben stammen aus Medienberichten, nicht aus Unterlagen, die uns vorliegen.

Was seit Jänner 2026 gilt

Seit 1. Jänner 2026 sind die Kosten solcher Verfahren gesetzlich gedeckelt. Wird eine Besitzstörungsklage wegen eines Fahrzeugs nicht bestritten, kostet sie laut Sozialministerium und VKI rund 200 Euro: etwa 108 Euro Anwaltskosten, 70 Euro Gerichtsgebühr, dazu Halterauskunft und Porto. Pauschale „Aufwandersätze“ für Überwachung oder Verwaltung haben laut Ministerium keine rechtliche Grundlage. Wer die Besitzstörung bestreitet und verliert, für den gilt der Deckel nicht.

Ob die Forderungen in Wöllersdorf im Einzelfall berechtigt sind, sagt die Unterlassungserklärung nicht. Sie betrifft nur die Zufahrt. Wer ein solches Schreiben bekommt, kann es bei VKI, Arbeiterkammer, ÖAMTC oder ARBÖ prüfen lassen.

Was offen ist

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Recherchiert anhand der Berichte von Heute, Tips, FOCUS online und NÖN sowie der Informationen von Sozialministerium und VKI zur Rechtslage seit 1.1.2026. Eine eigene Mitteilung von Land NÖ oder Gemeinde lag nicht vor; die Unterlassungserklärung ist nur aus dem Heute-Bericht bekannt. Mehrere Berichte über den Motorradfahrer gehen auf denselben Ursprung zurück. Gelesen und freigegeben am 19.10.2026 von leokobes.

Quellen (geprüft am 19.10.2026):
  1. Heute: Ärger wegen Tankstelle – Einfahrt wurde zugemauert, 19.10.2026
  2. Tips: Pensionist erhält 374 € Strafe wegen vier Minuten Parken
  3. FOCUS online: Biker (84) telefoniert an Tankstelle mit seiner Frau und soll 374 Euro zahlen, 12.10.2026
  4. NÖN: Besitzstörung – Warum ein „Tankstellen-Besuch“ 370 Euro kosten kann, 15.6.2026
  5. NÖN: „Parkplatz-Abzocke“ – Was die Expertin bei Besitzstörungsklagen rät (AK NÖ), 19.6.2026
  6. Sozialministerium (konsumentenfragen.at): Besitzstörung – Gesetzesnovelle gegen „Parkplatzabzocke“
  7. VKI: Neue gesetzliche Regelungen bei Besitzstörungen durch KFZ

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