Tankstelle Wöllersdorf: Zufahrt nach Betonsperre wieder frei
Die Zufahrt zur geschlossenen Tankstelle an der B21 in Wöllersdorf ist wieder frei – und soll es laut einem Bericht der Tageszeitung „Heute“ auch bleiben. Das Land Niederösterreich hatte die Einfahrt im September mit 25 Betonleitwänden versperrt, nach wenigen Tagen holte die Straßenmeisterei sie wieder ab. Jetzt hat das Land laut „Heute“ eine Unterlassungserklärung abgegeben. Wöllersdorf-Steinabrückl liegt im Bezirk Wiener Neustadt-Land.
Was im September passiert ist
Die folgende Abfolge stützt sich auf den Bericht von „Heute“ vom 19. Oktober. Eigene Mitteilungen von Land oder Gemeinde dazu haben wir nicht gefunden.
- Die Sperre: Im September ließ das Land 25 Betonleitwände vor einer der beiden Zufahrten aufstellen. Der Betreiber wurde laut seinem Anwalt vorher nicht informiert.
- Die Begründung: Klaus Längauer, Leiter der Straßenbauabteilung Wiener Neustadt, nannte die Verkehrssicherheit. Viele Lenker seien irrtümlich auf das Gelände gefahren und hätten dann, um eine Geldforderung zu vermeiden, rückwärts auf die B21 zurückgeschoben. Die zweite, westliche Zufahrt sei offen geblieben.
- Der Widerspruch: Rechtsanwalt Oliver Luesgens, der den Betreiber vertritt, nannte die Begründung „fadenscheinig“. Es gebe nur eine Einfahrt und eine Ausfahrt; über die Ausfahrt hineinzufahren sei wegen des spitzen Winkels zur B21 gefährlicher. Auch ein Tankwagen habe das Gelände nicht mehr ordnungsgemäß verlassen können. Er warf dem Land vor, ohne ausreichende Rechtsgrundlage gehandelt zu haben, und brachte Schadenersatz und eine Sachverhaltsdarstellung ins Spiel. Das Land bestritt laut Bericht eine Besitzstörung.
- Das Ende der Sperre: Der Betreiber ließ die Wände zunächst mit einem Lkw auf eine Grünfläche räumen. Am 17. September holte die Straßenmeisterei sie ab.
- Die Unterlassungserklärung: Darin verpflichtet sich das Land laut „Heute“, die östliche Zufahrt nicht mehr zu versperren, solange die Tankstellenfirma Pächterin ist – mit Ausnahmen etwa bei behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen. Längauer bedauert das: Für die Verkehrssicherheit sei es „sehr schade“.
Ein Gericht hat über die Sperre nicht entschieden. Die Leitwände wurden abgeholt, nicht per Urteil entfernt.
Worum es eigentlich geht: Geldforderungen für das Befahren
Die Tankstelle ist geschlossen, das Gelände Privatgrund. Wer darauf fährt, bekommt laut mehreren Medienberichten Post von einem Anwalt. Es sind private Zahlungsforderungen wegen Besitzstörung, keine behördlichen Strafen. Schon im Juni berichtete die NÖN von einem Mann aus Ratzersdorf, der 370 Euro zahlen sollte. Er war zum Tanken gekommen, weil die Tankstelle im Spritpreisrechner gelistet war, und fuhr wieder weg, als er sie geschlossen fand.
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Bekannt wurde zuletzt der Fall eines 84-jährigen Motorradfahrers aus dem Bezirk Mödling. Nach Darstellung von „Heute“ und der Zeitung Tips hielt er Ende August vier Minuten an, um mit seiner Frau zu telefonieren, und soll nun 374 Euro zahlen. Seine Überweisung von 70 Euro samt Entschuldigung sei zurückgekommen, danach folgte ein Inkassoschreiben. Die Eigentümerseite verweist laut Tips auf 30 bis 60 Fahrzeuge täglich und mehrere Schilder, die auf den Privatgrund hinweisen. Die Summe verstehe sie als Angebot für eine Einigung ohne Gericht. Diese Angaben stammen aus Medienberichten, nicht aus Unterlagen, die uns vorliegen.
Was seit Jänner 2026 gilt
Seit 1. Jänner 2026 sind die Kosten solcher Verfahren gesetzlich gedeckelt. Wird eine Besitzstörungsklage wegen eines Fahrzeugs nicht bestritten, kostet sie laut Sozialministerium und VKI rund 200 Euro: etwa 108 Euro Anwaltskosten, 70 Euro Gerichtsgebühr, dazu Halterauskunft und Porto. Pauschale „Aufwandersätze“ für Überwachung oder Verwaltung haben laut Ministerium keine rechtliche Grundlage. Wer die Besitzstörung bestreitet und verliert, für den gilt der Deckel nicht.
Ob die Forderungen in Wöllersdorf im Einzelfall berechtigt sind, sagt die Unterlassungserklärung nicht. Sie betrifft nur die Zufahrt. Wer ein solches Schreiben bekommt, kann es bei VKI, Arbeiterkammer, ÖAMTC oder ARBÖ prüfen lassen.
Was offen ist
- Die Unterlassungserklärung liegt nicht öffentlich vor, ihr Inhalt ist nur aus dem Bericht von „Heute“ bekannt.
- Ob Schadenersatz verlangt oder eine Sachverhaltsdarstellung tatsächlich eingebracht wurde, ist nicht bekannt.
- Ob die Forderungen gegen Autofahrer vor Gericht halten, hat bisher kein Gericht in einem öffentlich bekannten Urteil entschieden.
Mehr aus der Region: Verkehr im Bezirk Baden, etwa die Verfolgungsfahrt durch Hirtenberg oder Auto beschlagnahmt wegen Rasen im Bezirk Baden.
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Recherchiert anhand der Berichte von Heute, Tips, FOCUS online und NÖN sowie der Informationen von Sozialministerium und VKI zur Rechtslage seit 1.1.2026. Eine eigene Mitteilung von Land NÖ oder Gemeinde lag nicht vor; die Unterlassungserklärung ist nur aus dem Heute-Bericht bekannt. Mehrere Berichte über den Motorradfahrer gehen auf denselben Ursprung zurück. Gelesen und freigegeben am 19.10.2026 von leokobes.
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