Tempo 80 auf der A2: Was bis zum VfGH-Urteil gilt
Auf der Südautobahn bei Wiener Neudorf gilt weiter Tempo 80, und daran ändert sich vorerst nichts. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwar ersucht, die Verordnung aufzuheben. Eine Entscheidung erwartet der VfGH aber nicht vor 2027. Bis dahin bleibt die Verordnung verbindlich.
Wo genau 80 und wo 100 gilt
Das Tempolimit hat das damalige Verkehrsministerium am 20. Dezember 2024 aus Lärmschutzgründen verordnet. Kundgemacht ist es nicht mit fixen Tafeln, sondern über die Überkopfanzeigen der ASFINAG. Den genauen Verlauf nennt der Gerichtsbeschluss, der die Verordnung im Wortlaut wiedergibt:
| Fahrtrichtung | 100 km/h | 80 km/h |
|---|---|---|
| Richtung Wien | km 10,76 bis 9,68 | km 9,68 bis 5,18 (4,5 km) |
| Richtung Süden | km 5,19 bis 6,95 | km 6,95 bis 10,16 (rund 3,2 km), auch ab der Auffahrt vom Knoten Vösendorf |
Wer aus Baden, Traiskirchen oder Bad Vöslau über die A2 nach Wien fährt, bremst also zuerst auf 100 und nach gut einem Kilometer auf 80, die dann viereinhalb Kilometer lang gelten. Auf dem Heimweg ist das 100er-Stück knapp 1,8 Kilometer lang, der 80er-Abschnitt gut drei. Ein Gutachten im Verordnungsakt rechnete mit einem Zeitverlust von 33 bis 44 Sekunden pro Fahrt.
Ein Strafzettel über 35 Euro als Auslöser
Ins Rollen gebracht hat das Verfahren ein Autofahrer, der am Heiligen Abend 2025 um 18.08 Uhr bei Vösendorf Richtung Wien unterwegs war. Das fix montierte Lasermessgerät maß 93 km/h, nach Abzug der Toleranz blieben 90. Die Bezirkshauptmannschaft Mödling verhängte im März 35 Euro Strafe und 10 Euro Verfahrenskosten. Der Lenker legte Beschwerde ein und argumentierte, das Tempolimit sei nicht ausreichend begründet.
Das Landesverwaltungsgericht hat Bedenken. Laut seinem Beschluss vom 19. Oktober hielt der schalltechnische Bericht Tempo 80 nur zwischen km 6,955 und km 9,685 für nötig, also auf rund 2,7 Kilometern. Weil neue Anzeigetafeln an diesen Punkten frühestens 2026 hätten stehen können, wurde der 80er-Bereich jeweils bis zum nächsten bestehenden Anzeigeportal verlängert, als Übergangslösung. Für diese Ausweitung fehlt dem Gericht eine fachliche Begründung. Dazu kommt: Die ASFINAG hatte schon im November 2024 Einwände gegen die Berechnungen erhoben und eine Regelung vorgeschlagen, die das Tempo je nach Verkehrslage steuert. Das Ministerium hielt die Einwände laut Beschluss ohne nähere Begründung für nicht stichhaltig. Angefochten ist die ganze Verordnung, also auch die 100er-Abschnitte.
Warum es bis 2027 dauern dürfte
VfGH-Sprecherin Cornelia Mayrbäurl hat gegenüber noe.ORF.at bestätigt, dass der Antrag eingelangt ist. In solchen Verfahren holt der Gerichtshof meist zuerst Stellungnahmen der Beteiligten ein, die übliche Frist dafür sind acht Wochen. Danach wird ein Entscheidungsvorschlag ausgearbeitet, über den die Richter beraten. Das Mobilitätsministerium hatte bis Freitag noch keine Unterlagen vom VfGH erhalten.
Bis zu einem Urteil ist die Verordnung für alle verbindlich, darauf verweist auch das Landesverwaltungsgericht. Wer jetzt mit 100 durch den 80er fährt, kann sich nicht auf das laufende Verfahren berufen. Hebt der VfGH die Verordnung auf und kommt keine neue, gilt dort wieder das allgemeine Autobahnlimit von 130 km/h.
Wiener Neudorf warnt, die FPÖ hofft
Wiener Neudorfs Bürgermeister Herbert Janschka nennt eine mögliche Aufhebung in seinem Blog eine „gesundheitliche Katastrophe“. Betroffen wären nach seiner Rechnung rund 20.000 Menschen in den Nachbarorten und mehr als 10.000, die täglich zur Arbeit in die Gegend pendeln. Die Länge der Strecke hält er für nötig, weil der Lärm aus beiden Richtungen auf die Wohngebiete trifft. Der für Verkehr zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) hofft dagegen, dass der VfGH „aufs Tempo drückt“ und die Beschränkung kippt.
Tempo 80 auf der A2 auf einen Blick
- Es gilt weiter: 80 km/h Richtung Wien von km 9,68 bis 5,18, Richtung Süden von km 6,95 bis 10,16
- Davor je ein Abschnitt mit 100 km/h
- Antrag auf Aufhebung: Landesverwaltungsgericht NÖ, 19. Oktober 2026
- Entscheidung des VfGH: voraussichtlich nicht vor 2027
- Fällt die Verordnung ersatzlos: 130 km/h
Wer sich die Strecke sparen will: Was Bahn und Bus nach Wien ab Jänner kosten, steht im Beitrag über die VOR-Tarife 2027 für Pendler aus dem Bezirk Baden. Für die Autobahn selbst braucht es ab Februar die neue Jahresvignette, Preise und Kaufwege im Beitrag zur Vignette 2027.
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Recherchiert anhand des Beschlusses des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 19. Oktober 2026 im Rechtsinformationssystem, zweier Meldungen von noe.ORF.at und des Blogs des Wiener Neudorfer Bürgermeisters.
- noe.ORF.at: Tempo 80 auf A2: Entscheidung wohl erst 2027, 1.11.2026
- noe.ORF.at: Tempo 80 auf A2: Gericht lässt Verordnung prüfen, 25.10.2026
- RIS: Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 19.10.2026, LVwG-S-775/002-2026
- Herbert Janschka, Bürgermeisterblog Wiener Neudorf: Hält die Tempo-80 Verordnung auf der A2?, 27.10.2026
- Titelfoto: Tiefkuehlfan, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

