Trinkgeld: freiwilliges Danke oder schon auf der Rechnung?

Redaktion badenliefert.at
Display eines Kartenterminals mit vorgeschlagenen Trinkgeld-Stufen von 15, 18, 20 und 30 Prozent
Symbolbild · Foto: Canadian2006, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Kartenterminal in Vancouver, 2019; Ausschnitt)

Trinkgeld ist in Österreich ein freiwilliges Danke. Steuerfrei bleibt es für die Beschäftigten nur, solange es in ortsüblicher Höhe und ohne Rechtsanspruch gegeben wird. In letzter Zeit taucht es aber immer öfter dort auf, wo der Gast gar nicht mehr gefragt wird: als fixer Posten auf der Hotelrechnung, als Aufschlag bei Kartenzahlung oder als Prozent-Knopf im Onlineshop. Drei Beispiele zeigen, worauf du beim Bezahlen achten solltest.

Wie funktioniert die Trinkgeld-Pauschale im Hotel?

Das Falkensteiner Hotel & Spa Carinzia in Kärnten schreibt auf seiner Website offen, wie es das macht: Pro Zimmer und Nacht werden 10 Euro als freiwilliges Trinkgeld auf die Rechnung gesetzt, sofern der Gast mit dem Service zufrieden war. Den Betrag kann man jederzeit streichen, senken oder erhöhen lassen. Darauf hingewiesen wird beim Ein- und beim Auschecken.

Bei einer Woche Urlaub sind das 70 Euro. Der Unterschied zum klassischen Trinkgeld liegt im Ablauf: Der Gast entscheidet nicht mehr, ob er etwas gibt, sondern muss aktiv widersprechen, wenn er es nicht will. Verteilt wird das Geld laut Hotel von einem Komitee, in dem aus jeder Abteilung eine Person sitzt. Ein solches Komitee hat laut FAQ jedes Falkensteiner-Haus, das die Pauschale anbietet. Dass alle Hotels der Gruppe so abrechnen, steht dort nicht.

Darf ein Lokal bei Kartenzahlung Trinkgeld aufschlagen?

Ein Café im Bezirk Spittal an der Drau hat im Oktober für Aufregung gesorgt. An der Tür hängt laut „Heute“ ein Aushang: „Bei jeglicher Art von Kartenzahlung (auch Thekenverkauf) wird eine Trinkgeldpauschale von 5 Prozent verrechnet!“ Gegenüber dem Portal „5 Minuten“ stellte der Betreiber das anders dar: Die Pauschale gelte nur bei Bedienung am Tisch, nicht beim Einkauf an der Theke. Sein Kartenterminal könne keine freiwillige Trinkgeld-Auswahl anzeigen. Weil immer mehr Gäste auch mit Karte von selbst aufrunden, will er die Regel möglicherweise wieder abschaffen.

Rechtlich ist das heikel. Das Zahlungsdienstegesetz sagt in § 56 Absatz 3 klar: „Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig.“ Ein Lokal darf Kartenzahler also nicht extra zur Kasse bitten. Ob eine Pflicht-Pauschale, die „Trinkgeld“ heißt, aber nur Kartenzahler trifft, darunter fällt, müsste im Streitfall ein Gericht klären. Mit Freiwilligkeit hat sie jedenfalls wenig zu tun.

Warum fragt jetzt auch der Onlineshop nach Trinkgeld?

Das deutsche Technikportal inside digital beschreibt einen Regalkauf beim Onlinehändler Floordirekt: Im letzten Schritt vor dem Bezahlen erschien ein Kästchen „Bedanke dich beim Team“ mit 10, 15 und 20 Prozent. Bei 218 Euro Warenwert wären das bis zu 43,60 Euro gewesen. Vorausgewählt war nichts. Auf die Frage, wer das Geld bekommt, hat der Händler laut Bericht nicht geantwortet.

Die Technik dafür ist Standard. Die Shop-Plattform Shopify bietet Händlern bis zu drei Prozent-Vorschläge plus ein Feld für einen eigenen Betrag an. Die Texte darf der Händler selbst ändern, Shopify nennt als Zweck ausdrücklich auch, „dein Geschäft finanziell zu unterstützen“. Ein Beispieltext lautet „Hilf unserem Team, auch in schwierigen Zeiten erfolgreich zu sein.“ Das Wort Trinkgeld sagt im Onlineshop also nichts darüber, ob ein Mensch, der dich bedient hat, davon etwas sieht.

Bringen die Prozent-Knöpfe mehr Trinkgeld?

Laut einer Umfrage des deutschen Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Menschen in Deutschland vom März 2026 sagen 64 Prozent, dass vorgeschlagene Beträge zu mehr Trinkgeld führen als ursprünglich geplant. 68 Prozent finden es nicht angemessen, wenn das Terminal erst bei 10 Prozent beginnt. Praktisch finden die Vorschläge nur 29 Prozent. Die Zahlen stammen aus Deutschland.

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Wie oft die Knöpfe tatsächlich gedrückt werden, hat der Kassenanbieter ready2order für inside digital aus rund 1,6 Millionen Kartenzahlungen in Deutschland und Österreich ausgewertet. In Deutschland tippen 54 Prozent der Gäste auf „Kein Trinkgeld“. Wer etwas gibt, nimmt laut der Auswertung in fast zwei von drei Fällen die kleinste Stufe von 10 Prozent.

Kommt Trinkgeld mit Karte beim Personal an?

Grundsätzlich ja, die Karte ist kein Hindernis. Auch Trinkgeld, das per Karte gezahlt oder über einen gemeinsamen Topf im Betrieb verteilt wird, ist für die Beschäftigten steuerfrei, wenn es freiwillig und in ortsüblicher Höhe gegeben wird. Wie viel davon im Einzelfall ankommt, liegt aber beim Betrieb.

Seit 1. Jänner 2026 haben Beschäftigte deshalb neue Rechte. Gibt es im Betrieb ein Verteilsystem, muss der Arbeitgeber den Aufteilungsschlüssel bekannt geben. Wer an bargeldlosem Trinkgeld beteiligt ist, kann schriftlich Auskunft über die Gesamtsumme und die Aufteilung verlangen. Ausnahmen gibt es etwa, wenn das Kartentrinkgeld noch am selben Tag bar ausgezahlt wird und eine Kollegin oder ein Kollege mit Einblick in die Einnahmen es verteilt.

Ebenfalls neu sind seit Jänner die bundesweiten Trinkgeldpauschalen der Gesundheitskasse ÖGK. Sie regeln, wie Trinkgeld in der Sozialversicherung der Beschäftigten angerechnet wird. Für dich als Gast ändern sie nichts, du zahlst deshalb keinen Cent mehr.

Wohin geht das Trinkgeld beim Lieferdienst?

Wer über Lieferando bestellt, kann online Trinkgeld für den Zusteller geben. Wohin es geht, hängt laut den Geschäftsbedingungen von Lieferando.at davon ab, wer liefert: Ist der Fahrer direkt über Lieferando beauftragt, überweist die Plattform das Geld an ihn. Liefert das Lokal mit eigenen Fahrern, geht das Trinkgeld an das Lokal, das es weitergeben muss. Dafür übernimmt Lieferando ausdrücklich keine Garantie.

Außerdem steht in den österreichischen Bedingungen, dass bestätigtes Trinkgeld nicht mehr zurückerstattet wird. Eine gleichlautende Klausel hat das Kammergericht Berlin im Juni 2026 in Deutschland für unwirksam erklärt, weil damit selbst bei einer stornierten Bestellung kein Geld zurückfließen würde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und betrifft die deutschen Bedingungen. Wie eine Lieferando-Bestellung bei einem Badener Lokal in der Praxis abläuft, zeigt der Liefertest der Osteria Anima.

Worauf du beim Bezahlen achten kannst

Trinkgeld bleibt deine Entscheidung
Rechnung lesen: Steht dort „Trinkgeld“, „Service“ oder eine Pauschale, frag nach, was das ist, und lass sie streichen, wenn du nicht einverstanden bist.
Am Terminal: „Kein Trinkgeld“ oder „eigener Betrag“ ist meist eine der Optionen, auch wenn sie kleiner angezeigt wird.
Online: Prozent-Kästchen im Shop sind kein Muss. Vorher prüfen, ob etwas vorausgewählt ist.
Beim Lieferdienst: Wer sichergehen will, dass das Geld beim Fahrer landet, gibt es ihm bar in die Hand.
Im Zweifel fragen, wer das Trinkgeld bekommt. Seit heuer müssen Betriebe ihren Beschäftigten darüber Auskunft geben.

Ob im Restaurant, beim Heurigen, im Kaffeehaus oder bei einer Nacht im Hotel in Baden und Umgebung: Wie viel du gibst, entscheidest du. Weitere Beiträge rund ums Bezahlen und Einkaufen findest du unter Verbraucher.

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Quellen (geprüft am 28.10.2026):
  1. Falkensteiner Hotel & Spa Carinzia – FAQ, Voluntary flat-rate tip
  2. Heute – Café kassiert automatisch Trinkgeld (11.10.2026)
  3. Heute – Trinkgeld-Zwang! Kärntner Café kassiert bei Karte extra (13.10.2026)
  4. RIS – Zahlungsdienstegesetz 2018, § 56
  5. inside digital – Trinkgeld im Onlineshop: 43,60 Euro für ein Regal
  6. Shopify Hilfe – Trinkgeldoptionen für Online-Bestellungen
  7. Bitkom – Trinkgeld per Terminal: Nur 3 von 10 finden vorgeschlagene Beträge praktisch (31.03.2026)
  8. Unternehmensserviceportal – Neue Trinkgeldpauschalen
  9. WKO – Transparenzregelung bei Troncsystemen und unbaren Trinkgeldern
  10. Lieferando.at – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Punkt 6.11 bis 6.13
  11. Verbraucherzentrale Bundesverband – Trinkgeld-Klausel von Lieferando ist unzulässig (KG Berlin, 23 UKl 2/26)

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